Wer wahlberechtigt ist, darf sich auch in einem Wahlvorstand engagieren. Im Fall der Europawahl ist das bereits ab 16 Jahren möglich.
Die Rahmenbedingungen sind relativ einfach erklärt: Um 7.30 Uhr trifft sich der Wahlvorstand, bestehend aus sechs Mitgliedern, im Wahllokal. Es wird in zwei Schichten gearbeitet. Eine Schicht bleibt am Vormittag vor Ort, die andere Schicht kommt am Mittag als Ablösung zum Einsatz. Um 18 Uhr sind wieder alle gemeinsam in ihrem Wahllokal, um zusammen die Stimmen auszuzählen. Nach der Meldung des Ergebnisses und der Entlastung aus der Wahlzentrale dürfen alle Sachen eingepackt und zur Wahlzentrale gebracht werden.
Um alle Beteiligten möglichst gut zu informieren, werden vor der Wahl entsprechende Schulungen angeboten. Und auch unabhängig davon stehen wir jederzeit für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Als kleine Entschädigung erhält jeder Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Bei Interesse bitte hier melden:
Eutin: Sabrina Hilpert, Tel. 04521 793-209, E-Mail: s.hilpert@eutin.de
Süsel: Timo Hantel, Tel. 04521 793-207, E-Mail: t.hantel@eutin.de