Das Bildungsticket ermöglicht Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden, die keinen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung haben, weil sie z.B. zu nahe am Schulort wohnen oder eine Oberstufenklasse, Berufs- oder Privatschule besuchen, den Erwerb eines vergünstigten Deutschland-Tickets für 29 Euro im Monat anstelle des regulären Preises von 49 Euro im Monat. Die Einführung des Bildungstickets erfolgt digital und in Zusammenarbeit aller Kreise in Schleswig-Holstein.
Nun wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass die landesweite Einführung des Bildungstickets aus technischen Gründen voraussichtlich nicht wie ursprünglich geplant zum 1. August 2024 erfolgen kann. Daraufhin hat Landrat Timo Gaarz entschieden, den ca. 14.700 berechtigten Schülerinnen und Schülern im Kreis Ostholstein ab August dennoch das Bildungsticket zu ermöglichen. „Damit verfolgt die Kreisverwaltung das Ziel, die Familien finanziell zu entlasten und den Beschluss des Kreistages noch schneller umzusetzen. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen nicht schlechter gestellt werden, als in anderen Teilen des Landes“, so Gaarz.
Schülerinnen, Schüler allgemeinbildender Schulen und Berufsschülerinnen und -schüler erwerben das reguläre Deutschland-Ticket und reichen den Kaufbeleg sowie weitere Antragsunterlagen beim Kreis Ostholstein ein. Der Kreis Ostholstein wird ihnen dann 20 Euro monatlich für die Zeit vom 1.08. bis 31.12.2024 erstatten. Dabei ist beabsichtigt, dass für diesen Zeitraum nur eine einmalige Antragstellung erfolgen muss. Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zum genauen Ablauf des Antragsverfahrens werden durch den Kreis Ostholstein rechtzeitig im Vorwege bekanntgegeben. Ziel ist es, das gesamte Verfahren digital abzuwickeln.
Ab dem 01.01.2025 kann das Bildungsticket dann regulär zum vergünstigten Preis von 29 Euro monatlich online erworben werden.
Die Schülerinnen und Schüler im Kreis Ostholstein, die einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung haben, erhalten bereits seit dem 1. März 2024 das Deutschlandticket über ihre jeweiligen Schulen. Dieser Beschluss wurde damit von der Kreisverwaltung bereits umgesetzt.