lübeck.
Wer als Pflegebedürftiger zu Hause lebt, hat gegenüber seiner Pflegekasse einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro. Dieser Betrag kann unter anderem eingesetzt werden, zur Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Unterstützung durch Nachbarn. Für die Anerkennung zum ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer verlangt das Land Schleswig-Holstein eine Qualifikation. Die Angehörigenschule bietet dafür den kostenlosen Grundkurs Nachbarschaftshilfe am Montag, 11. März, von 10 bis 16 Uhr im Café Konvent , St.-Annen-Straße 1, an. Anmeldung unter www.angehoerigenschule.de.