Eutin.
Der Kreis Ostholstein ist gesetzlich verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und es alle fünf Jahre fortzuschreiben. Das Abfallwirtschaftskonzept dient als internes Planungsinstrument. Es beschreibt jeweils für fünf Jahre die derzeitige Situation der Abfallwirtschaft in Ostholstein, formuliert abfallwirtschaftliche Ziele und legt mögliche Maßnahmen fest. Der Kreis hat die Aufgabe der Abfallentsorgung auf den Zweckverband Ostholstein übertragen, die Fortschreibung des Konzeptes erfolgt daher in enger Abstimmung mit dem Zweckverband. Das Abfallwirtschaftskonzept wurde nun für die Jahre 2024 bis 2028 angepasst. Es kann im Internet unter www.kreis-oh.de aufgerufen werden.