Bis zum 19. Januar 2024 müssen die Geburtsjahrgänge 1965-1970 ihren Führerschein umgetauscht haben. Um lange Verzögerungen zu vermeiden, bittet der Kreis Ostholstein alle betroffenen Personen, ihren Führerschein rechtzeitig vor dem Fristablauf zu tauschen. Für den Umtausch des Führerscheins ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Sie kann über die Internetseite der Fahrerlaubnisbehörde (www.kreis-oh.de/Führerscheinstelle Ostholstein) erfolgen.
Zu dem Termin sind der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung, der Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitzubringen. Außerdem ist bei Antragstellung eine Karteikartenabschrift vorzulegen, wenn der Führerschein zuletzt von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift ist vom Antragsteller bei der alten Ausstellungsbehörde anzufordern.