Gehl vor Gericht Wegen Untreue in 110 Fällen ist Christoph Gehl zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
Eutin. Der ehemalige Schatzmeister der SPD Ostholstein, Christoph Gehl (43), ist vor dem Amtsgericht in Eutin zu einem Jahr Haft verurteilt worden – ausgesetzt auf Bewährung. Die Anklage lautete auf Untreue in 110 Fällen. Er soll fast 44 000 Euro von einem SPD-Parteikonto abgehoben und für sich privat verbraucht haben. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.Entdeckt worden waren die unrechtmäßigen Abhebungen von den beiden Vorsitzenden der Kreis-SPD, Niclas Dürbrook und Gabriele Freitag-Ehler. Bei der Durchsicht von Kontoauszügen hatten sie über Ungereimtheiten entdeckt. Beide mussten aber nicht mehr als Zeugen aussagen.In einer von seinem Verteidiger Friedrich Fülscher verlesenen Erklärung räumte Gehl die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein. Nach den Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigern erging das Urteil. Es ist noch nicht rechtskräftig.Gehl kandidierte Anfang 2022 als Bürgermeister von Eutin und gewann die Stichwahl gegen den damaligen Verwaltungschef. Gehls Amtszeit hätte am 1. August 2022 beginnen sollen. Erst auf großen öffentlichen Druck nach Bekanntwerden der Vorwürfe verzichtete der ehemalige SPD-Mann auf das Amt. Jetzt folgt die strafrechtliche Aufarbeitung. Die Gehl von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene gewerbsmäßige Untreue kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. ben