Doch die geplante Gerichtsverhandlung ist ausgesetzt worden. Weil eine Bahnstrecke zwischen Hamburg und Lübeck gesperrt war, versäumte der Angeklagte den Termin. Nach kurzer Beratung zwischen Richterin, Staatsanwältin und Verteidigern beantragte die Vertreterin der Anklage einen Strafbefehl. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Deren Vollzug solle zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Richterin signalisierte, einen entsprechenden Urteilsvorschlag zu erlassen.
Ob das Verfahren damit tatsächlich entschieden und beendet ist, bleibt fraglich. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, dem Strafbefehl zu widersprechen. Das könnte durchaus in seinem Interesse liegen: Der Mann ist vorbestraft und steht bereits unter laufender Bewährung. Sollte das neue Urteil rechtskräftig werden, könnte die alte Bewährung widerrufen werden. In einer öffentlichen Hauptverhandlung könnten einige strafmildernde Umstände eingeführt werden. Dazu zählt laut Verteidigung etwa die Frage, ob die strafschärfende Bewertung des Taschenmessers richtig sei.