Gleich zu Beginn der Beweisaufnahme konkretisiert die Staatsanwältin die Beschuldigung. Demnach sei Frank P. (Name geändert) im September 2025, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, mit einem unversicherten und nicht angemeldeten Auto im Süseler Raum unterwegs gewesen.
Das Auto habe er vor Fahrtantritt mit falschen Kennzeichen und gefälschten Siegeln ausgestattet. Der Angeklagte räumt die Vorwürfe ohne Umschweife ein. Er habe sein Auto verkaufen wollen und eine Probefahrt auf einem Waldweg bei Süsel gemacht. „Ich hatte den Wagen repariert und ein neues Getriebe eingebaut, das wollte ich prüfen“, sagt Frank P.
Um bei der Spritztour nicht aufzufallen, habe er ein altes Nummernschild angeschraubt, um möglichem Ärger aus dem Weg zu gehen. „Das lässt sich nicht schönreden“, räumte er ein. Das Problem: Frank P. ist schon oft wegen Fahrens ohne Führerschein und Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden. Das Bundeszentralregister weist 34 Einträge aus. Dreimal verbüßte er Freiheitsstrafen – insgesamt war er viereinhalb Jahre in Haft. Die letzte Strafe hat er 2017 abgesessen. Seither stand er weitere sieben Mal vor Gericht und wurde zu Geldstrafen verurteilt.
Warum er sich immer wieder ohne Fahrerlaubnis hinter das Steuer setze?, fragte die Richterin nach. „Ich bin Alkoholiker“, antwortet Frank P., „ich war eigentlich immer gesperrt und konnte keinen Führerschein machen“, sagt er. Und da er im Kfz-Gewerbe arbeite, gerate er sehr oft in Versuchung.
Angesichts dieser Situation verurteilte die Richterin den notorischen Falschfahrer zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die sie – „ich habe mich damit sehr schwergetan“ – zur Bewährung aussetzte. Sie hoffe, dass dies als letzte Warnung ausreiche. „Beim geringsten Verstoß müssen Sie die Strafe ableisten.“
Möglicherweise passiert das schneller als gedacht. Beim Verlassen des Gerichtssaals fragt der Angeklagte: „Wie soll ich jetzt nach Hause kommen?“