Bezahlkarte eingeführt

Eutin. Die Sozialämter im Kreis Ostholstein stellen die Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab diesem Monat schrittweise auf eine Bezahlkarte um. Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt der Kreis Ostholstein die rechtlichen Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein in die Praxis um. Ziel ist es, die Unterstützung für Schutzsuchende landesweit einheitlich und dabei weiterhin sicher und verlässlich zu gewähren. Leistungsberechtigte Personen können damit zukünftig die guthabenbasierte Karte nutzen, um ihren persönlichen Bedarf bargeldlos zu bezahlen. Das Einkaufen in Supermärkten, Drogerien und anderen Geschäften, die Kartenzahlung (VISA) akzeptieren, ist mit der Bezahlkarte problemlos möglich. Dazu können monatlich 50 Euro pro Person in bar in den angeschlossenen Geschäften, am Geldautomaten oder Schalter abgehoben werden. Der Onlinehandel ist vorerst auf Deutschland beschränkt. Die Höhe der zustehenden Leistungen bleibt unverändert.
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