Kastrationspflicht für Katzen:Das müssen Tierhalter wissen
Verordnung soll voraussichtlich im zweiten Quartal in Kraft treten – Vierbeiner müssen zuvor untersucht werden

Tierärztin Sophie Heitkamp arbeitet in der Tierklinik Neustädter Bucht.Foto: Maike Wegner
Neustadt. Um die zwei Millionen verwilderte Straßenkatzen leben in Deutschland. Und die Population wächst weiter – weil zu viele Tiere nicht kastriert sind. Das soll sich jetzt ändern. Das Land will eine Katzenschutzverordnung erlassen. Tritt die in Kraft, ist die Kastration Pflicht. Tierärztin Sophie Heitkamp von der Tierklinik Neustädter Bucht erklärt, welche Vorteile es außerdem mit sich bringt und worauf Katzenbesitzer vor und nach dem Eingriff achten müssen.

Ab wann gilt die Regelung?

Läuft alles nach Plan, ist ein Inkrafttreten der Verordnung laut dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) im zweiten Quartal dieses Jahres realistisch. Es sei zuvor noch geplant, eine Verbändeanhörung durchzuführen, heißt es.

Was gilt künftig?

Wer eine Katze oder einen Kater im fortpflanzungsfähigen Alter hat und das Tier nach draußen lässt, muss es dann künftig kastrieren lassen. Außerdem müssen die Tiere mit einem Chip gekennzeichnet und registriert werden.

Wann ist der richtige

Zeitpunkt zur Kastration?

Eine pauschale Aussage, wann eine Kastration durchgeführt werden sollte, kann nicht getroffen werden. „Als Richtwert gilt aber ein Alter von sechs Monaten, dann werden die meisten Tiere geschlechtsaktiv“, sagt Sophie Heitkamp, Tierärztin in der Tierklinik Neustädter Bucht.

Welche Vorbereitung muss der Besitzer treffen?

Wer sein Tier kastrieren lassen möchte, sollte einen Tierarzt kontaktieren und dort einen Vorbereitungstermin vereinbaren. „Dabei wird zunächst kontrolliert, ob das Tier gesund ist“, sagt Sophie Heitkamp. Sollten Tiere etwa unter einer angeborenen Herzerkrankung leiden, wäre ein Eingriff zu gefährlich.

Wie verläuft der Eingriff?

Zwölf Stunden kein Futter – das müssen Katzenbesitzer vor der OP beachten. In der Tierklinik Neustadt werden die Vierbeiner morgens abgegeben. Dann folgen die Eingriffe unter Narkose. Bei Katern ist bereits nach wenigen Minuten alles erledigt, bei Katzen dauert es rund eine Viertelstunde.

Im Anschluss erhalten die Besitzer einen Anruf, damit sie beruhigt sein können, dass alles ohne Komplikationen verlaufen ist. „Die Tiere bekommen meistens noch eine Infusion und werden hier beobachtet“, erzählt Sophie Heitkamp. „Nach zwei, drei Stunden stabilisiert sich dann meistens ihr Kreislauf wieder und sie können abgeholt werden.“

Was ist nach der OP

zu Hause zu beachten?

Damit die Wunde unberührt bleibt, gilt nach dem Eingriff Halskragenpflicht. „Mit ihrer rauen Zunge können die Tiere die Wunde sonst wieder auflecken“, sagt die Tierärztin. Nach zehn bis 14 Tagen werden bei den Katzen die Fäden gezogen, bei Katern ist keine Naht und damit auch kein Folgetermin nötig. Die Tiere sollten außerdem die ersten zehn Tage nach der OP drinnenbleiben.

Was kostet
die Kastration?

Die Kosten für eine tierärztliche Behandlung richten sich grundsätzlich nach einer Gebührenordnung. Bei der Kastration eines Katers fallen zwischen 150 und 240 Euro an. Bei einer Katze sind es wegen des aufwändigeren Eingriffs zwischen 280 und 360 Euro.

Welche Vorteile hat

die Kastrationspflicht?

Mit der Regelung soll zum einen die unkontrollierte Vermehrung der Katzen eingedämmt werden. Gleichzeitig mindert sich aber auch der Stress der Tiere. Denn Sophie Heitkamp weiß: „Unkastrierte Kater haben ein großes Streifgebiet und sind sehr streitlustig.“ Kastrierte Tiere halten sich dagegen nahe ihres Zuhauses auf. Das senke das Risiko für Revierkämpfe und Unfälle. und mwe
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