Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich ein relativ einfacher Mechanismus. Er soll verhindern, dass bestehender Dauerwohnraum in Ferienwohnraum umgewandelt wird.
So funktioniertCarsten Stein vom Grömitzer Fachbereich Planen und Bauen betont: „Der Betrag berechnet sich aus dem aktuellen Quadratmeterpreis. Er ist zweckgebunden und wird von der Gemeinde für den Bau von Dauerwohnraum genutzt.“
Losgelöst davon stellt Rieke klar, dass Wohnungen, die eh schon vermietet werden, auch weiter als solche genutzt werden können. Sollte jemand bestehenden Wohnraum abreißen und neu bauen wollen, wird ebenfalls die Zustimmung der Gemeinde benötigt. Im Falle einer Ferienwohnung muss zudem nachgewiesen werden, dass die Wohnung an Urlauberinnen und Urlauber vermietet wurde. Dies ist zum Beispiel mit einem Nachweis über die Zahlung der Tourismusabgabe machbar.
„Wer das macht, bekommt ein Negativ-Attest. Es empfiehlt sich, dieses schon jetzt zu besorgen, auch wenn man erst in ein paar Jahren abreißen möchte“, sagt Rieke. Schließlich könne ein Abriss ohne Genehmigung teuer werden. Bußgelder bis 100.000 Euro sind möglich.
Zahlen Hunderte Vermieter keine Tourismusabgabe?
Zugleich gehen er und seine Mitarbeitenden davon aus, dass es Hunderte Fälle gibt, in denen Objekte vermietet werden, aber keine Tourismusabgabe gezahlt wird. „Sollte dies vergessen worden sein, ist eine Nachzahlung möglich“, sagt Rieke. Weitere Fragen rund um die neue Satzung will die Gemeinde Mitte November während einer Bürgerversammlung beantworten.