Grömitz : Neue Satzung zu Ferienwohnungen
Gemeinde will Wohnraum schützen. Bürgermeister Sebastian Rieke erklärt, was Wohnungs- und Hauseigentümer beachten müssen

Sebastian Rieke von der Freien Wählervereinigung wurde 2023 zum Bürgermeister von Grömitz gewählt.Foto: SER
Grömitz. Die Lage auf dem Grömitzer Wohnungsmarkt ist katastrophal. Die Zahl freier Objekte ist so gering, wie an sonst kaum einem anderen Ort in Schleswig-Holstein. Damit sich die Lage nicht weiter verschlechtert, wird die Gemeinde Mitte Oktober die jüngst beschlossene Zweckentfremdungssatzung in Kraft setzen.

Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich ein relativ einfacher Mechanismus. Er soll verhindern, dass bestehender Dauerwohnraum in Ferienwohnraum umgewandelt wird.

So funktioniert
die SatzungIn der Praxis sieht das wie folgt aus. Wer ein Haus oder eine Wohnung, in der bislang keine Urlaubsgäste leben, in ein solches Domizil umwandeln möchte, benötigt die Zustimmung der Gemeinde.Bürgermeister Sebastian Rieke (FWV) führt aus: „Wenn jemand ein Einfamilienhaus kauft, dieses abreißen will und anschließend acht Ferienwohnungen auf das Grundstück knallen möchte, dann sagen wir nein.“ Sollte diese Person jedoch an anderer Stelle Dauerwohnraum als Ausgleich schaffen, oder eine Ausgleichszahlung an die Gemeinde leisten, gebe es eine Genehmigung.

Carsten Stein vom Grömitzer Fachbereich Planen und Bauen betont: „Der Betrag berechnet sich aus dem aktuellen Quadratmeterpreis. Er ist zweckgebunden und wird von der Gemeinde für den Bau von Dauerwohnraum genutzt.“

Losgelöst davon stellt Rieke klar, dass Wohnungen, die eh schon vermietet werden, auch weiter als solche genutzt werden können. Sollte jemand bestehenden Wohnraum abreißen und neu bauen wollen, wird ebenfalls die Zustimmung der Gemeinde benötigt. Im Falle einer Ferienwohnung muss zudem nachgewiesen werden, dass die Wohnung an Urlauberinnen und Urlauber vermietet wurde. Dies ist zum Beispiel mit einem Nachweis über die Zahlung der Tourismusabgabe machbar.

„Wer das macht, bekommt ein Negativ-Attest. Es empfiehlt sich, dieses schon jetzt zu besorgen, auch wenn man erst in ein paar Jahren abreißen möchte“, sagt Rieke. Schließlich könne ein Abriss ohne Genehmigung teuer werden. Bußgelder bis 100.000 Euro sind möglich.

Zahlen Hunderte Vermieter keine Tourismusabgabe?

Zugleich gehen er und seine Mitarbeitenden davon aus, dass es Hunderte Fälle gibt, in denen Objekte vermietet werden, aber keine Tourismusabgabe gezahlt wird. „Sollte dies vergessen worden sein, ist eine Nachzahlung möglich“, sagt Rieke. Weitere Fragen rund um die neue Satzung will die Gemeinde Mitte November während einer Bürgerversammlung beantworten. und ser

Druckansicht