Mit 2,6 Promille am Steuer:
Ahrensböker verurteilt
Angeklagter fuhr stark alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis auf B76 von Eutin nach Scharbeutz

Ahrensbök. Betont höflich und reumütig, fast schon unterwürfig präsentiert sich der Angeklagte vor Gericht. Die Tatvorwürfe räumt er ohne Umschweife ein und erklärt, jede Strafe für sein Fehlverhalten zu akzeptieren. Der 33-jährige Ahrensböker steht wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht in Eutin.

In der Verhandlung wird schnell klar. Das Verhalten von Marius A. (Name geändert) vor Gericht deckt sich nicht mit den Beschreibungen aus der Anklageschrift und dem Polizeibericht. Dort ist vermerkt, dass Marius A. den Beamten gegenüber sehr aggressiv und provokant aufgetreten sei. Zudem habe er vor Ort behauptet, dass ein Freund gefahren sei. Weil der Angeklagte sich früh und vollumfänglich geständig zeigte, mussten in der Beweisaufnahme keine Zeugen gehört werden.

Was war passiert? Marius A. lebt getrennt von seiner Ehefrau. Die beiden stehen wegen des gemeinsamen Kindes in Kontakt – meist telefonisch. „Wir hatten Streit am Telefon. Sie hat mich wütend gemacht“, sagt Marius A. Er greift zur Wodka-Flasche und trinkt. Dann sei er losgefahren – einfach so, ohne Ziel. Auf der B76 zwischen Eutin und Scharbeutz hält er auf einem Parkplatz. Ein Zeuge beobachtet die Fahrweise, schöpft Verdacht und ruft die Polizei.

Die Beamten sind schnell vor Ort. Das Ergebnis der Kontrolle: Marius A. hat keine Fahrerlaubnis. Der Führerschein wurde ihm vor einem Jahr nach einer Trunkenheitsfahrt entzogen. Auch der aktuelle Alkoholtest ist positiv. Die Blutprobe ergibt 2,6 Promille. „Ein erschreckender Wert“, sagt die Staatsanwältin. „Und ohne größere Ausfallerscheinungen spricht dies für ein hohes Maß an Gewöhnung durch regelmäßigen Konsum.“ Strafverschärfend sei, dass Marius A. wegen Alkohols am Steuer bereits zwei Mal zu Geldstrafen verurteilt worden sei. Zudem kommen zwei weitere Geldstrafen wegen Diebstahls und Sachbeschädigung hinzu.

Aus diesem Grund plädiere sie für eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung und eine Sperrfrist für den Führerschein von zwei Jahren. Zudem forderte sie eine Geldbuße von 400 Euro, „damit das Urteil nicht ganz ohne direkten Druck bleibt“. Der Angeklagte kündigt an, künftig nur noch mit dem Fahrrad zu fahren – auch zur Arbeit. Die Richterin folgt dem Antrag und klärt Verurteilten auf: „Auch Fahrradfahren ist betrunken nicht erlaubt.“ Alkohol und Straßenverkehr würden nicht zusammenpassen. „Sie müssen mit dem Trinken aufhören. Ihr Problem ist der Wodka.“ und dis
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