Wild gecampt?
Wohnmobilist sauer über Bußgeld
Strafzettel in Neustadt zieht Termin im Amtsgericht Eutin nach sich

Der Parkplatz am Gogenkrog in Neustadt wird im hinteren Bereich gern auch von Wohnmobilisten genutzt.Foto: Sebastian Rosenkötter
Neustadt. Der mutmaßliche Verkehrssünder ist sichtlich erregt. Immer wieder kommentiert der 76-Jährige Tatvorwurf und Zeugenaussagen mit bissigen Anmerkungen. Mehrfach stoppt der Anwalt seinen Mandanten, der sich in Rage redet. Der Anlass ist gering. Es geht um einen Strafzettel wegen illegaler Nutzung eines Wohnmobils in Neustadt. Der Autofahrer hat gegen den Bußgeldbescheid über 128,50 Euro Einspruch eingelegt. Jetzt muss die Richterin im Amtsgericht Eutin entscheiden.

Die Beweisaufnahme ergibt folgende Situation: Anfang September 2024 steht Georg K. (Name geändert) mit seinem Wohnmobil auf dem Parkplatz Am Gogenkrog in Neustadt. Es ist kurz nach 8 Uhr morgens. Zwei Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamts kontrollieren die zentral gelegenen Stellplätze am Binnenwasser. „Das ist ein Ort, an dem regelmäßig wild gecampt wird“, sagt ein Ordnungshüter. An jenem Morgen seien drei Fahrzeuge aufgefallen und aufgeschrieben worden. Der Vorwurf lautet, eine bewegliche Unterkunft aufgestellt und wohnlich genutzt zu haben.

„Wie läuft so eine Kontrolle ab?“, fragt die Richterin. Zunächst achte man auf allerlei Indizien, erklärte der Zeuge. „Wenn die Markise ausgefahren ist und Campingmöbel aufgebaut sind, ist die Sache eindeutig“, sagt er. Weitere Indizien seien Keile unter den Reifen, um das Fahrzeug in die Waagerechte zu bringen. Zudem achte man auf zugezogene und beschlagene Scheiben. Auch Tau auf dem Fahrzeug könne ein Anzeichen für eine illegale Übernachtung sein.

Diesen typischen Feuchtigkeitsfilm habe man auf dem Wohnmobil festgestellt. Des Weiteren stand eine Treppe an der Eingangstür zu dem Wohnraum, was den ersten Verdacht einer verbotenen Nutzung erhärtet habe. Auch die Aussage und das Verhalten der Personen, die man vor Ort antreffe, fließe in die Bewertung mit ein. „Und die Angaben, die Herr K. gemacht hat, wirkten nicht glaubwürdig“, erklärt der Ordnungsamtsmitarbeiter. So habe der Wohnmobilist „noch etwas verschlafen“ gewirkt, als er nach längerem Anklopfen die Tür geöffnet habe.

Den Vorwurf, vor Ort übernachtet zu haben, habe er zunächst vehement bestritten. Auf den Hinweis, dass das Schlafen vor Ort nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt sei, habe Georg K. gesagt: ‚Ja, dann habe ich eben das getan‘. Im weiteren Verlauf des Gesprächs habe sich Georg K. immer aggressiver und unkooperativer gezeigt. „Für die Feststellung der Personalien mussten wir die Polizei hinzuziehen“, betont der Zeuge.

Georg K. moniert, dass er die Ordnungsamtsmitarbeiter nicht als solche erkannt habe: „Die haben sich nicht ausgewiesen und auch keine Uniform getragen.“ Der Zeuge erklärt hingegen, dass er auf Streife stets in Dienstkleidung unterwegs sei. „Wir sind immer als Ordnungsamt erkennbar.“ Im weiteren Verlauf der Verhandlung wird klar, dass sich Georg K. von den städtischen Mitarbeitern schikaniert fühlt. Er wohnte eine Zeit lang in Neustadt und geriet – wohl auch wegen seines Temperaments – schon häufiger in Konflikte mit Vertretern des Ordnungsamts.

Sein Anwalt verhindert während der Verhandlung geschickt, dass sich sein impulsiver Mandant um Kopf und Kragen redet. Den Einspruch gegen das Bußgeld begründet er nüchtern damit, dass die Indizien Tautropfen und Treppe nicht ausreichend seien, um eine illegale Übernachtung auf dem öffentlichen Parkplatz nachzuweisen.

Die Richterin bewertet die Sachlage anders und weist den Einspruch zurück. „Das Schlafen an sich ist keine zwingende Voraussetzung. Es geht um die wohnliche Nutzung, die zum Zeitpunkt der Kontrolle stattgefunden hat.“ Der Bußgeldbescheid von 100 Euro bleibt bestehen. Statt der Verwaltungsgebühr von 28,50 Euro muss Georg K. nun die zusätzlichen Gerichtskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. und dis
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