Ziel sei es, „die drohende Übertragung der Straßenbaulast auf den Kreis Ostholstein zu verhindern“, sagt Kreis-Sprecherin Annika Sommerfeld. Hintergrund: Der Tunnel wird zur Hauptverkehrsader und die östlich gelegene Brücke von der Bundes- zur Kreisstraße degradiert. Ostholstein wäre in der Pflicht.
Für Ostholstein könnte das fast 70 Jahre alte, denkmalgeschützte Wahrzeichen zur Kostenfalle werden. Die „erheblichen finanziellen Herausforderungen“ würden die Leistungsfähigkeit des Kreises deutlich übersteigen, betont Sommerfeld. Zur Erwägung einer Klage sagt Sebastian Schmidt: „absolut sinnvoller Gedanke“. Der CDU-Bundestagsabgeordnete gibt zu bedenken, dass sich der Kreis über die Kommunen finanziere. Deren Belastung würde drastisch steigen. Der Ostholsteiner geht davon aus, dass die Kreisverwaltung einen politischen Beschluss im Kreistag für den Klageweg anstrebt.
Klar ist: Die Sundbrücke hat sich in den vergangenen Jahren als Wundertüte entpuppt. Sie wird seit 2020 bis voraussichtlich Ende 2028 für fast 100 Millionen Euro umfassend repariert. Immer wieder wurden neue Schäden entdeckt. Die geplanten Sanierungskosten haben sich bisher mehr als verdreifacht.
Unabhängig davon: Experten gehen laut LN-Informationen davon aus, dass allein die Unterhaltung der Brücke jährlich mit mindestens einer Million Euro zu Buche schlägt. Laut Kreis könnte die Summe sogar noch höher ausfallen. Für Ostholsteins SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn kommt die Ankündigung aus Eutin nicht überraschend. „Ostholstein wäre mit der Übernahme der Baulast der Fehmarnsundbrücke finanziell überfordert. Für mich ist es verständlich, dass der Kreis über eine Klage nachdenkt.“
Bei der Frage der Zuständigkeit gehen die Meinungen der beiden Bundestagsabgeordneten auseinander. Hagedorn: „Die Prüfung der Rechtslage ist immer gleich ausgefallen. Der Bund ist nicht zuständig.“ Das Bundesverkehrsministerium hatte dies so begründet: Bundesstraßen des Fernverkehrs müssten eine weiträumige Verbindungsfunktion erfüllen. Dies übernehme der Sundtunnel.
Schmidt sieht das anders. Die Herabstufung der Sundbrücke sei Folge des deutsch-dänischen Staatsvertrags für den Belttunnel. „Ich erwarte, dass der Bund die Baulast übernimmt.“ Hagedorn zeigt stattdessen mit dem Finger auf Kiel. „Das Land steht in der Schuld.“ Es sei verantwortlich dafür, dass Ostholstein nicht finanziell überlastet werde.
Ostholsteins CDU-Landtagsabgeordnete Peer Knöfler und Wiebke Zweig sehen das anders. Knöfler: „Ich bin fest davon überzeugt, dass der Bund sich beteiligen muss.“ Aufgrund der überregionalen Bedeutung der Brücke – auch nach Fertigstellung des Tunnels – „muss der Bund auch in Zukunft involviert bleiben“, sagt Zweig. Beide halten den Klageweg für richtig.
Und im Kieler Verkehrsministerium? Man habe sich bereits mehrfach beim Bundesverkehrsministerium dafür eingesetzt, dass der Bund eine Sonderbaulast übernehme, heißt es von dort. Gibt es vorab keine Einigung, setzt ein Automatismus ein. Die Zuständigkeit des Kreises für die Sundbrücke wird im Planfeststellungsbeschluss (Baurecht) für den Sundtunnel geregelt. Der Beschluss soll Ende 2026 vorliegen. Verantwortlich dafür ist das Eisenbahn-Bundesamt. Ostholstein könnte dann vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Zulassungsbehörde klagen.