Bundestagswahl: Das müssen Ostholsteiner wissen So wird die Briefwahl beantragt – Diese Kandidaten stehen fest – Hier gibt es am 23. Februar die Ergebnisse
Eutin. In Deutschland kommt es zur vorgezogenen Wahl des neuen Bundestags. Für Städte und Gemeinden bedeutet der kurze Zeitraum bis zum Wahltag 23. Februar viel Arbeit. Insbesondere bei der Briefwahl kommt es auf jeden Tag an – ein Überblick. Frist für Kandidaten: Noch bis zum 20. Januar um 18 Uhr können sich Kandidaten für den Wahlkreis 9 Ostholstein – Stormarn-Nord bewerben. Die Unterlagen müssen beim Kreiswahlleiter schriftlich eingereicht werden (Lübecker Straße 41, 23701 Eutin). Eine Partei kann pro Wahlkreis nur einen Vorschlag einreichen. Parteien, die im Bundestag oder Landtag seit der letzten Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge mit mindestens mit fünf Abgeordneten vertreten waren, mussten ihre Beteiligung bereits bis zum 7. Januar anzeigen. Anforderungen an Bewerber: Kandidieren kann nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Zudem muss über den Antritt vorher bei einer Wahlkreisversammlung abgestimmt worden sein. Das sind die bisherigen Kandidaten: Sebastian Schmidt (CDU), Bettina Hagedorn (SPD), Annette Granzin (Grüne), Tobias Maack (FDP), Volker Schnurrbusch (AfD), Susanne Spethmann (Linke), David Gutzeit (Freie Wähler) und Fleming Jensen (Volt)stehen bereits als Kandidaten fest. So viele Ostholsteiner haben die Wahl: Der Wahlkreis 9 Ostholstein – Stormarn-Nord umfasst alle Gemeinden des Kreises Ostholstein sowie aus dem Kreis Stormarn die Stadt Reinfeld und das Amt Nordstormarn. Bei der jüngsten Bundestagswahl 2021 waren in diesem Wahlkreis 183.138 Personen wahlberechtigt, eine aktuelle Zahl der Wahlberechtigten liegt noch nicht vor. So funktioniert die Briefwahl: Sobald der Wahltermin feststeht, kann die Briefwahl beantragt werden – auch ohne die entsprechende Benachrichtigung. Ein Brief oder eine E-Mail an das Wahlamt reichen aus. Es müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie Postanschrift angegeben werden.Ab dem 13. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Auch sie enthalten genaue Anweisungen zur Beantragung der Briefwahl. Spätester zulässiger Tag für das Versenden der Benachrichtigung seitens der Gemeindewahlleitungen ist der 2. Februar (21 Tage vor der Wahl). Wer Briefwahl beantragt, erhält einen Stimmzettel, der dann ausgefüllt zurückgesandt oder vor Ort abgegeben werden muss. Theoretisch kann die Stimme per Briefwahl bis zum 21. Februar um 15 Uhr abgegeben werden. Per Post könnte es aber knapp werden: Denn die Stimme muss bis zum Wahltag 18 Uhr vorliegen. Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme: Zwei Kreuze dürfen auf dem Wahlzettel maximal gesetzt werden. Eines für die Erststimme, mit der über die Direktwahl des Wahlkreisabgeordneten entschieden wird. Und eines für die Zweitstimme, mit der man sich für die Landesliste einer Partei entscheidet. In welchem Wahllokal die Bürger ihre Stimme abgeben, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Hier werden Wahlhelfer gesucht: Um alle Wahllokale zu besetzten,benötigt es Freiwillige. Wer als Wahlhelfer mitwirken möchte, kann sich bei seiner jeweiligen Stadt oder Gemeinde melden.
Einzige Voraussetzung: Die Helfer müssen selbst wahlberechtigt sein. Für den Einsatz gibt es eine Entschädigung. Allein 140 Wahlhelfer werden beispielsweise in Bad Schwartau für 15 Wahllokale benötigt. An die 50 sind es in Heiligenhafen und 123 Helfer braucht die Stadt Eutin für ihre 29 Wahllokale.
Die Ergebnisse der Wahl: Um 18 Uhr schließen am 23. Februar die Wahllokale, dann beginnt die Auszählung.Der Kreis plant nach Angabe von Sprecher Simon Bosk keine öffentliche Veranstaltung zur Bekanntgabe der Ergebnisse. Die LN werden aber den ganzen Abend live berichten. und mwe