Ab dem 1. Januar 2025 muss dieser Zuschuss über das landesweit einheitliche Verfahren „OLAV“ (Online-Antragsverfahren für Schülerfahrkarten, www.ticket-olav.de) beantragt werden. Wer bisher bereits ein Deutschland-Schulticket bezogen und über den Jahreswechsel hinaus einen Zuschuss beantragen möchte, muss das Ticket bis zum 31. Dezember 2024 kündigen und über das System „OLAV“ rechtzeitig zum 1. Januar 2025 neu beantragen.
Info: www.ticket-olav.de