„In der Hotellerie und in den Ferienwohnungen gehen die Beschwerden jedoch gegen null“, führt Lütje aus. Ein Grund sei vermutlich, dass die Kurabgabe nicht mehr so umstritten sei wie einst. „Heute sehen die Gäste klar, welche Infrastruktur ihnen dafür geboten wird.“ Die Einnahmen steigen seinen Angaben zufolge durch die Berechnung von An- und Abreisetag um 700.000 Euro pro Jahr.
Finanzierungsmöglichkeiten sollten zwar genutzt werden, meint der Timmendorfer Tourismuschef Joachim Nitz dazu. Er persönlich sehe die zusätzliche Erhebung aber eher kritisch, „da die Akzeptanz der Kurabgabe bei Gästen und Vermietern voraussichtlich sinken und es wieder zu verstärkten Diskussionen kommen wird“. In Timmendorfer Strand liegt die Kurtaxe in der Hauptsaison bei 3,50 Euro pro Tag, der Anreisetag wird nicht berechnet.Fehmarns Tourismuschef Oliver Behncke sieht keine Vorteile in der in Büsum praktizierten Variante. „Mit der bisherigen Regelung – An- und Abreise gelten als ein Tag – können alle Beteiligten gut leben“, sagt er. Gäste, die in Hotels oft nur für eine Übernachtung blieben, müssten ansonsten für zwei Tage Kurabgabe zahlen. „Das werden die Hoteliers sicherlich kritisch sehen“, ahnt Behncke. Auf Fehmarn beträgt die Kurtaxe in der Hauptsaison 2,30 Euro.Grundsätzlich wäre die „doppelte“ Berechnung auch in Grömitz denkbar, erklärt der dortige Tourismuschef Manfred Wohnrade. Es gebe – „wie fast immer im Leben“ – Vor- und Nachteile. „Wir sind intern noch nicht zu einer Empfehlung für die gemeindlichen Gremien gekommen. Letztlich entscheidet selbstverständlich die Gemeindevertretung“, betont Wohnrade.Thomas Witting (Grüne) ist Mitglied im Scharbeutzer Tourismusausschuss und Vermieter in Haffkrug. „Das wird auf unseren Schultern ausgetragen“, fürchtet er. „Die Gäste projizieren dann ihren Ärger auf die Vermieter.“ Insgesamt haben sich die Scharbeutzer Kommunalpolitiker eher skeptisch gezeigt und wollen über den Vorschlag beraten. Entschieden haben die Gremien in Neustadt: Dort wird die Kurabgabe von 3,10 Euro in der Hauptsaison seit diesem Jahr sowohl für den An- als auch für den Abreisetag fällig. Stadtrat Dirk Vowe verweist ebenfalls auf das Urteil aus Greifswald von 2021. „Es kam in der Saison 2024 zu unterschiedlichen Reaktionen bei Gästen und Unterkunftsgebenden“, so Vowe. Je länger der Aufenthalt, desto geringer seien die Auswirkungen auf das gesamte Urlaubsbudget.Die Stadtvertreter in Heiligenhafen haben vor Kurzem ebenfalls einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ab Januar 2025 gilt: „Die Kurabgabe wird für jeden Tag, an dem sich die kurabgabepflichtige Person im Erhebungsgebiet aufhält, berechnet.“Das sei bei jedem einzelnen Gast in Form von 3 Euro Mehrkosten in der Hauptsaison für sämtliche mit den Kurabgaben verbundenen Leistungen und Vorteilen durchaus akzeptabel, findet Heiligenhafens Tourismuschef Eike Doyen. „Die Nutzung der Angebote beginnt letztlich mit der Ankunft“, sagt er.
Doyen verweist darauf, dass auch eine vorteilhafte Zusatzregelung für Einheimische eingeführt worden sei: Wer im Gebiet der Tourismusorganisation Ostsee-Spitze seinen ersten Wohnsitz hat, zahlt künftig in Heiligenhafen keine Kurabgabe. Das betrifft die Menschen aus Gremersdorf, Großenbrode, Heiligenhafen, Heringsdorf, Neukirchen, Oldenburg und Wangels.