Wichtigster Grund ist eine Abfrage der Timmendorfer Aktivgruppe für Handel und Gewerbe, bei der sich 90 Prozent der Einzelhändler in der Gemeinde für die Zeit von 11 bis 17 Uhr aussprachen. Das sei auch für das Personal besser, hieß es beispielsweise vom Edeka-Markt in Niendorf, da die Mitarbeiter so mehr vom Abend hätten.
Anfang des neuen Jahres betrifft die Änderung aber zunächst nur einen Sonntag, den des 5. Januar. Denn vom 9. Januar bis 14. März – sowie vom 1. November bis zum 16. Dezember – müssen laut Bäderregelung auch die Geschäfte in Schleswig-Holsteins Urlaubsorten an Sonn- und Feiertagen schließen. Die Bäderregelung gilt in insgesamt 95 Städten und Gemeinden im Land. Dieser Kompromiss ist 2013 mit Kirchen und Gewerkschaften ausgehandelt worden – nachdem die Nordelbische Kirche gegen die vorherige Bäderregelung geklagt hatte, laut derer die Geschäfte lediglich vom 1. November bis Mitte Dezember sonntags schließen mussten. Die Einzelhändler protestierten heftig gegen die Neufassung, sind aber im Vergleich mit ihren Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern noch recht gut davongekommen.
Denn im Nachbar-Bundesland dürfen die Geschäfte – ebenfalls nach einer Klage der Kirche – in 62 Städten und Gemeinden nur vom 15. April bis 30. Oktober sonntags öffnen. Es gibt Forderungen nach einer Angleichung an die Bäderregelung in Schleswig-Holstein. Die Verordnung für Mecklenburg-Vorpommern gilt aber erst einmal bis April 2025.
Die schleswig-holsteinische Bäderregelung wird nach Absprache immer um fünf Jahre verlängert und gilt nach aktuellem Stand bis Dezember 2028. Einige Gemeinden verkürzen die Schließungszeit im Winter, indem sie zwei der insgesamt vier zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage in den März legen. So öffneten 2024 in Timmendorf die Geschäfte am Sonntag, 3. März, anlässlich der Hundemesse und am Sonntag, 10. März, zum Golf-Opening.