Immer wichtig für Bestattungsinstitute sind Vorsorgeverträge. „Mit so einem Vertrag kann der Betreffende selbst entscheiden, wie er bestattet werden möchte“, erklärt Edda Mikkelsen, die als Bestattungsfachberaterin die Filiale in Travemünde leitet. „Das ist für den Betroffenen selbst sehr beruhigend. Und auch für die Angehörigen ist es beruhigend, weil sie die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigen können und wissen, wir machen alles richtig.“
Das Thema Sterben und Tod wird in unserer Gesellschaft und in den Familien oft nicht angesprochen, hat Edda Mikkelsen erfahren. Eine Bestattungsvorsorge bietet Sicherheit für den Verstorbenen und eine Erleichterung für Familienangehörige. Vertraglich wird genau festgehalten, was und wie sich der Betreffende seine Bestattung wünscht.
Diese Leistungen werden im Vertrag aufgelistet und der dafür benötigte Betrag bereits zu Lebzeiten auf ein Treuhandkonto der deutschen Treuhand AG eingezahlt. „Das ist das Geld des Kunden und bleibt vor staatlichen Zugriffen geschützt“, so die Bestattungsfachberaterin. Um festzustellen, ob der eingezahlte Betrag noch passt, kann jederzeit eine aktuelle Kostenaufstellung erfragt werden und gegebenenfalls nachbezahlt werden. Sollte ein Guthaben nach der Bestattung übrig bleiben, wird dieses auf das Nachlasskonto überwiesen.
Eine weitere Möglichkeit wäre beispielsweise eine Sterbegeldversicherung, in der für das Bestattungsinstitut das Bezugsrecht eingetragen wird. Auch hier ist der Endbetrag vor stattlichem Zugriff geschützt und fällt nicht in die Erbmasse des Verstorbenen. Auch hier wird vertraglich festgelegt, wofür das Geld zu verwenden ist.
Für einen Beratungstermin zur Bestattungsvorsorge steht Edda Mikkelsen gern zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos.Bestattungsinstitut Wilhelm Schmidt, Inhaber Rainer Hopp, Kurgartenstraße 123, 23570 Travemünde, Tel. 04502/25 88, E-Mail schmidtbestattungen@t-online.de