Wie die aussehen könnten, zeigt Bärbel Vowe von der Friedhofsverwaltung der Kirchengemeinde Altenkrempe. Rechts von der Allee sind Baumgräber angelegt. Drei gibt es schon länger, jetzt sind zwei weitere, angeordnet in einer Einfassung in Form eines Unendlichkeitszeichens, dazu gekommen. Dafür hat die Kirchengemeinde heimische, nicht so groß werdende Bäume pflanzen lassen: Silberweiden, Zieräpfel, Birne und für die neuen Baumgräber zwei Mehlbeeren, den Baum des Jahres 2024. Die Baumgräber sind als Alternative zum Friedwald oder Ruheforst gedacht, in dem Urnen an Bäumen bestattet werden. „Bäume liegen im Trend“, sagt Vowe.
Dort ist ebenso wenig eine Grabpflege nötig wie bei einer anonymen Urnenbestattung auf einem Friedhof. Mittlerweile sind anonyme Bestattungen gar nicht mehr so gefragt, sagt Bärbel Vowe. Denn das bedeute Anonymität auch für die Familienangehörigen, die aber gern bei der Urnenbestattung dabei sein wollen. Die Alternative sind deshalb pflegeleichte oder pflegefreie Gräber. Niemand muss Blumen pflanzen, darf aber auf Ablageflächen etwas hinstellen oder hinlegen: Blumen, Kerzen, kleine Figuren.
Die Überlegungen von Altenkrempe beschäftigen auch andere Kirchengemeinden. In Ostholstein gibt es 42 Friedhöfe, die von 32 Kirchengemeinden getragen werden. Einige Gemeinden haben zwei Friedhöfe (Ahrensbök, Burg, Eutin, Grömitz, Hansühn, Heiligenhafen, Landkirchen, Malente), vier Kirchengemeinden haben keinen eigenen Friedhof (Cleverbrück, Bad Schwartau, Sereetz, Pansdorf). Auf lange Sicht werden es nur noch 41 Friedhöfe in Ostholstein sein. Malente hat beschlossen, den Waldfriedhof zum Endes des Jahres 2060 auslaufen zu lassen. Die Fläche bleibt erhalten, weitere Bestattungen werden aber ab 2030 nicht mehr vorgenommen.
Der Friedhof hat Konkurrenz bekommen. Wald- und Seebestattungen hätten das Angebot auf kirchlichen Friedhöfen verändert, teilt Kirchenkreissprecher Marco Heinen mit. Für Kirchen gehöre es jedoch auch ohne Konkurrenz zum Selbstverständnis, sich am Bedarf der Menschen zu orientieren. Auf dem Friedhof würden die Namen der Verstorbenen sozusagen verewigt, anonyme Bestattungen seien deshalb nicht das Wesen eines kirchlichen Friedhofs. Dennoch gibt es sie. Gerade an solchen anonymen Feldern sei zu erkennen, welche Schwierigkeiten manche Hinterbliebene damit haben, sagt Marco Heinen. „Immer wieder sehen wir, dass an Urnengemeinschaftsanlagen Blumen an den Stellen abgelegt werden, wo An- oder Zugehörige die Urne vermuten.“ Und auf den Friedhöfen in Ratekau, Niendorf und Stockelsdorf gibt es Gedenkorte für Menschen, die ihre letzte Ruhestätte auf See gefunden haben.
Beides seien ganz starke Zeichen, dass Trauer einen Ort brauche. Dass Hinterbliebene durch Rituale ihre Ohnmacht überwinden und Hoffnung schöpfen können – unabhängig davon, ob jemand christlich getauft ist oder sich einer anderen Religion oder Weltanschauung zugehörig fühlt. Kirchliche Friedhöfe sind stehen übrigens allen Menschen offen, egal ob und an welche Religion sie gebunden sind, ob sie Sarg- oder Urnenbestattung wünschen. Niemand wird ausgeschlossen.
Die veränderte Trauerkultur hat auf vielen Friedhöfen dazu geführt, dass Plätze frei bleiben. „Freiflächen dienen oft zunächst der Förderung der ökologischen Vielfalt. Aber es wird auch über Projektflächen nachgedacht“, teilt Heinen mit. Das ist auch in Altenkrempe so, wo die Verantwortlichen einen weiteren Plan verfolgen. Es wird ein Urnengrabfeld angelegt, das einem Flusslauf ähnelt und mit Stauden, Gräsern und kleinen Bäumen bepflanzt wird.
„Weil wir viele Flächen haben, können wir Neues wagen“, sagt Vowe. Außerdem ist eine zweite gemeinschaftliche Rasenfläche für Urnen geplant, weil die erste Fläche bereits voll belegt ist. Und selbst für Erdbestattungen gibt es eine pflegefreie Variante. Bestattung unterm grünen Rasen.
Und immer bleibe die Frage, was mit der großen Fläche auf Dauer passieren solle. „Wir werden mehr zur Mitte gehen und die Außenflächen auslaufen lassen“, sagt Vowe. Dort werde es keine Bestattungen mehr geben. Aber es werde viele Jahre dauern, bis der Friedhof seine neue Form bekommen hat. Denn die gesetzliche Ruhepflicht dauert bei Urnenbestattungen 20 Jahre, bei Erdgräbern 25 Jahre. Fristen, die dazu führen, dass der Wandel auf den Friedhöfen langfristig vonstattengeht.