Das nämlich wird schon bald Geschichte sein. Gastronom Christoph Müller hat es – ebenso wie die Kneipe Frogs – geschlossen. „Zum 31. Dezember räumen wir das Bootshaus“, bestätigt er. „Der Vertrag wurde aufgelöst, wir sind uns nicht mehr einig geworden.“ Stattdessen habe er neue Pläne. „Die ich aber erst bekannt gebe, wenn alles in trockenen Tüchern ist“, sagt Müller. Auch die Kneipe Frogs ist verkauft, an selber Stelle soll schon bald ein Restaurant öffnen.
Mit den Querelen der vergangenen Jahre habe seine Entscheidung aber rein gar nichts zu tun, betont Christoph Müller. Dabei waren die letzten Monate alles andere als friedlich. Im Sommer hatte die Stadt dem Gastronom den Betrieb seines Gewerbes aufgrund von „Unzuverlässigkeit“ untersagt. Das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigte, dass es Geldforderungen im fünfstelligen Bereich von Stadt und einer weiteren Körperschaft gab, die Müller nicht bezahlt habe.Der wiederum wehrte sich gerichtlich gegen die Untersagung. Es ging zum einen um die Untersagung des Gewerbes (Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen) und zudem um den Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes. Im ersten Punkt bekam er Recht. „Weil die Stadt Eutin nach der Rechtsauffassung der Kammer hierfür nicht zuständig war“, sagt Friederike Küster-Lange, Sprecherin des Verwaltungsgerichts.
Hinsichtlich des Gaststättengewerbes bestätigte das Gericht aber die Entscheidung der Stadt. Christoph Müller legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Sprecher Fabian Scheffczyk sagt jetzt: „Die Beschwerde von Herrn Müller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.“ Damit darf Müller rechtlich keine Gaststätte mehr betreiben. Umgangen war er diese Regelung den Sommer über, indem er im Bootshaus einen Kioskbetrieb einführte. Der nämlich bedarf keiner entsprechenden Genehmigung. Nun aber ist auch damit Schluss.Auch hinsichtlich des Eutiner Minigolfplatzes gibt es offene Fragen – und ein Verfahren. Denn noch im Sommer hatte sich Christoph Müller als Pächter des Platzes ausgegeben. Die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten, denen das Grundstück am Seeschwarwald gehört, dementieren das. „Herr Müller ist zu keinem Zeitpunkt Pächter des Platzes gewesen ist. Diese Behauptung ist nicht zutreffend“, sagt Sprecher Ionut Huma.Christoph Müller sagt derweil: „Durch die Untersagung der Stadt konnte ich den Betrieb des Platzes nicht aufnehmen. Das wäre aber Vorschrift gewesen, aufgrund dessen wurde der Vertrag aufgekündigt.“ Dazu wiederum wollen die Landesforsten zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellung nehmen. Die Begründung: Es handele sich bei der Angelegenheit um ein schwebendes Verfahren. Es bleibt also abzuwarten, ob die Eutiner im kommenden Jahr wieder Minigolf spielen können.