Lange hat die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt, um den Urheber der ehrverletzenden Fotomontage zu finden. Zunächst war ein SPD-Gemeindevertreter ins Visier der Ermittler geraten, aber ein Jahr später entlastet worden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Eutin Anklage gegen einen 61-jährigen Ostholsteiner erhoben. Der Vorwurf: Beleidigung gemäß Paragraf 185 Strafgesetzbuch in zwei Fällen und der Verdacht der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens gemäß Paragraf 188 Strafgesetzbuch in einem weiteren Fall. Das teilte der Lübecker Oberstaatsanwalt Jens Buscher auf LN-Anfrage mit.
Der 61-Jährige soll im März und April 2023 in drei Fällen Dateien mit ehrverletzenden Abbildungen per E-Mail an verschiedene Empfänger geschickt haben. Von dort sind sie, so die Erkenntnisse vom Frühjahr 2023, an etliche weitere Empfänger weitergeleitet worden. Unter anderem soll die Schmuddel-Darstellung der Bürgermeisterin alle Mitarbeiter der Verwaltung und alle Kommunalpolitiker erreicht haben.
Ob es tatsächlich zu einem Strafverfahren kommt, ist offen. Das Amtsgericht Eutin muss noch darüber entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Erst dann wird ein Termin für den Prozess angesetzt. Nach Angaben von Amtsgerichtsdirektorin Sabine Hendelkes wird die Anklage zurzeit geprüft. Es gebe noch keine Tendenz, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei.
„Ich bin erleichtert, dass die Staatsanwaltschaft nach den langjährigen Ermittlungen nun Anklage erhoben hat“, kommentiert Bettina Schäfer auf LN-Anfrage die Anklageerhebung. „Gerade angesichts der zunehmenden Angriffe auf kommunale Amts- und Mandatsträger ist es wichtig, dass solche Vorgänge konsequent aufgeklärt und verfolgt werden.“ Die über Jahre andauernden Angriffe, zu denen neben dem montierten sexualisierten Bild auch weitere Vorgänge gehörten, hätten sie persönlich sehr belastet und wirkten bis heute nach. Dass das Geschehen erneut öffentlich werde, wühle selbstverständlich vieles wieder auf, teilte Schäfer weiter mit.
Schäfer sieht aber nicht nur das, was ihr selbst passiert ist. Sie weitet den Blick. „Mir ist dabei besonders wichtig, dass sexualisierte Angriffe gegen Frauen nicht als Scherz, bloße Geschmacklosigkeit oder unvermeidbare Begleiterscheinung eines öffentlichen Amtes verharmlost werden“, sagt die Bürgermeisterin. „Solche Angriffe sollen Frauen gezielt demütigen, einschüchtern und zum Schweigen bringen.“ Deshalb sei eine konsequente Verfolgung nicht nur für sie persönlich bedeutsam, sondern auch für andere betroffene Frauen und für diejenigen, die sich trotz möglicher Anfeindungen öffentlich, politisch oder gesellschaftlich engagieren wollen.
Wer wegen Beleidigung verurteilt wird, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Eine Verurteilung wegen Beleidigung von Personen des politischen Lebens kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Ab zwei Jahren Haft ist keine Bewährung möglich.