Zur Vorgeschichte: Kyra K. (Name geändert) stand bereits im Mai 2025 wegen der gleichen Straftat vor Gericht. Der Tatvorwurf damals wie heute: räuberischer Diebstahl. Die damalige Hauptverhandlung gegen die Angeklagte und ihre Mutter endete mit einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens. Kyra K. sollte im Gegenzug 60 Stunden gemeinnützige Arbeit binnen eines Jahres leisten. Doch diese Leistung hat sie nicht erbracht, sodass das Verfahren wieder aufgenommen wurde.
Auf die Frage der Richterin, warum sie zunächst acht Stunden abgeleistet und dann nichts mehr getan habe, antwortet sie, dass sie seit dem Tod ihres Vaters unter starken Depressionen leide. „Mir war alles scheißegal“, sagt Kyra K. Doch mittlerweile arbeite sie aktiv an dieser Problematik. Ende des Monats habe sie ein Aufnahmegespräch mit einem Psychologen. Sie strebe eine stationäre Therapie an.
Vor der Würdigung dieser Situation geht das Gericht erneut in die Beweisaufnahme: Kyra A. feiert im August 2024 auf einer Party bei Freunden. An jenem Abend habe sie zwei Flaschen Wodka mit Energydrinks getrunken und etwas Amphetamin genommen, erzählt sie rückblickend.
Am nächsten Morgen habe sie etwas nachgetankt und sei später mit ihrer Mutter in einen Scharbeutzer Supermarkt gegangen. Die beiden Frauen teilen sich einen Einkaufswagen. Darin landen Duschgels und Shampoo, Softdrinks und Eiscafé, Geflügelwurst und Schinken, Streichkäse, Mozzarella und Joghurt. Warenwert: 46 Euro.
In einer Ecke des Ladens verstauen sie fast alle Waren in einer Tasche und einem Rucksack. Auf dem Kassenband landet nur eine Tiefkühlpizza, die bezahlt wird. Beim Verlassen des Ladens werden die Frauen von einem Mitarbeiter des Geschäfts festgehalten und ins Büro gebeten. Kyra K. schubst den Mann. „Ich habe versucht, ihn aus dem Weg zu drücken.“
Bei der Taschenkontrolle im Büro sei die Situation eskaliert. Sie habe angeboten, die Ware zu bezahlen. Er habe abgelehnt. „Wir haben uns angeschrien“, sagt die Angeklagte. Eine weitere Drängelei, aber keine Schläge, betont Kyra K.: „Ich wollte einfach nur raus.“ Auch ohne Rucksack und Tasche.
Aufgrund dieser „fehlenden Besitzerhaltungsabsicht“ ändert das Gericht den Tatvorwurf von räuberischem Diebstahl auf einfachen Diebstahl und Nötigung. Die damit verbundene Verschiebung des Strafrahmens eröffnet dem Gericht später eine besondere Option. Hintergrund dafür ist eine Einlassung der Verteidigerin. Die Anwältin berichtet, dass Kyra K. seit ihrer Kindheit „immer an die falschen Männer geraten“ und „in extreme Abhängigkeitsverhältnisse gekommen“ sei. „Sie hat dabei viel Gewalt erfahren“, sagt die Verteidigerin. Das erste Kind habe die mittlerweile vierfache Mutter im Alter von 14 Jahren bekommen. Die Kinder leben in Pflegefamilien oder wurden adoptiert. Der Angeklagten kommen die Tränen.Jetzt habe ihre Mandantin den großen Schritt gewagt, sich aus diesem Umfeld zu lösen und für einen Neuanfang weiter wegzugehen. Dazu zähle auch, dass sich Kyra K. selbstständig medizinische Hilfe suche. Angesichts dieser besonderen Umstände, der Tatsache, dass Kyra K. nicht vorbestraft ist, und der Tatsache, dass die Tat mittlerweile zwei Jahre zurückliegt, stellt das Gericht das Verfahren ein – dieses Mal ohne Auflagen.