Kreis stellt sichgegen Brückenpläne

Ostholstein. Im Zusammenhang mit der Zukunft der Fehmarnsundbrücke hält der Kreis Ostholstein an seiner bisherigen Position fest. Nun bekommt er die Gelegenheit, seine Argumente direkt vorzubringen: Beim Eisenbahnbundesamt ist ein eigener Erörterungstermin angesetzt worden, bei dem es um die umstrittene Kostenfrage geht.

Kern des Streits: Nach den aktuellen Planungen für den neuen Fehmarnsundtunnel soll die bisherige Bundesstraße 207 auf der Brücke zur Kreisstraße herabgestuft werden. Das hätte weitreichende Folgen – denn damit wäre der Kreis Ostholstein Eigentümer der Straße einschließlich des Brückenbauwerks und damit nicht nur für die Straße, sondern auch für die Brücke selbst verantwortlich.

Landrat Timo Gaarz hält das für nicht machbar: „Ein Brückenbauwerk dieser Größenordnung überfordert die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Kreises deutlich. Es ist kein Zufall, dass sich das Bauwerk seit 1963 im Eigentum des Bundes befindet.“ Eine Brücke dieser Größe zu unterhalten, würde den Kreis finanziell und organisatorisch überfordern, sagt er. Schon jetzt sei klar: Sollte der Kreis die Kosten tragen müssen, würde das am Ende wohl die Bürgerinnen und Bürger treffen – etwa durch eine höhere Kreisumlage. Auch technisch sei ein solches Bauwerk für einen Kreis kaum zu stemmen.

Deshalb geht der Kreis auf Widerstandskurs. Der Kreistag hat die Verwaltung beauftragt, sich notfalls auch juristisch gegen die Pläne zu wehren. Eine entsprechende Einwendung im Planfeststellungsverfahren wurde bereits eingereicht.

Ein zentrales Argument dabei: Die geplanten Änderungen hängen direkt mit dem Bau der festen Fehmarnbeltquerung zusammen – einem internationalen Großprojekt zwischen Deutschland und Dänemark. Darauf habe der Kreis selbst keinen Einfluss gehabt. Aus Sicht der Kreisverwaltung ist es deshalb nicht fair, die Folgen nun vor Ort abzuwälzen.

Auch rechtlich sieht sich der Kreis im Vorteil. Nach geltenden Regeln bleibt die Verantwortung für Brücken über Bundeswasserstraßen in der Regel bei demjenigen, der sie gebaut und bezahlt hat – in diesem Fall also beim Bund. Beim Fehmarnsund handelt es sich um eine solche Bundeswasserstraße.

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