Die Mitgliedschaft in der VLH umfasst weit mehr als die Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung. Mitgliedern steht das ganze Jahr über eine Beratungsstelle mit qualifizierten Beratern zur Verfügung.
Ob Steuerklassenwechsel, die Eintragung von Freibeträgen, Fragen zum Kindergeld oder zur Riester-Rente – viele steuerlich relevante Entscheidungen entstehen im laufenden Jahr und nicht erst zur Abgabefrist. Genau hier zeigt sich der Vorteil einer dauerhaften persönlichen Beratung.
Individuelle Beratung statt schematischer Software
Heirat, Geburt eines Kindes, Arbeitsplatzwechsel oder Renteneintritt wirken sich unmittelbar auf die steuerliche Situation aus. In der persönlichen Beratung werden diese Veränderungen gezielt berücksichtigt und korrekt umgesetzt. Erfahrung, Fachwissen und der Blick für das Ganze sorgen dafür, dass Gestaltungsspielräume erkannt werden, die standardisierte KI-Programme häufig übersehen.
Unterstützung bei Rückfragen und Streitfällen
Bei Rückfragen des Finanzamts, abweichenden Steuerbescheiden oder Einsprüchen erhalten Mitglieder fachkundige Unterstützung. Kommt es zum Streitfall führen wir das Einspruchsverfahren mit dem Finanzamt. Des weiteren besteht über die Mitgliedschaft die Möglichkeit einer Klage vor dem Finanzgericht – ein entscheidender Vorteil gegenüber digitalen Steuerlösungen. Die VLH berät im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG.Die Beratungsstellen werden von geschulten Fachkräften geführt, die sich regelmäßig fortbilden. Zusätzlich sind unsere Beratungsstellen nach der DIN-Norm 77700 zertifiziert. Mitglieder profitieren dadurch von aktueller Rechtskenntnis, rechtssicherer Umsetzung.