In der Sitzung des Hauptausschusses haben sich die Mitglieder auf einen Anstieg des Hebesatzes von 280 auf 350 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2026 geeinigt. Der Beschluss geht jetzt zur endgültigen Entscheidung in die Gemeindevertretung am Mittwoch, 11. Februar. Die Hauptausschussvorsitzende Anja Bendfeldt (Wählergemeinschaft unabhängiger Bürger) sagt mit Blick auf die Verpflichtung einer Kommune, alle Einnahmepotenziale auszuschöpfen, um einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen: „Es geht darum, Kompromisse einzugehen.“
Als im Jahr 2025 im Rahmen der Grundsteuerreform der Grundsteuerwert durch den Bund neu festgelegt wurde, senkte die Gemeinde Scharbeutz ihren Hebesatz von damals 350 auf 280 Prozent. Das Ziel und gleichzeitig die Empfehlung des Bundes: Das Grundsteueraufkommen soll für Kommunen neutral bleiben, also weder steigen noch sinken. Für Scharbeutz blieben so die Einnahmen durch die Grundsteuer B in Höhe von rund 2,35 Millionen Euro 2024 und 2025 auf etwa gleichem Niveau.
Schon damals wäre eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens laut Ausschussvorlage aufgrund der prekären Haushaltslage „möglich beziehungsweise nötig“ gewesen. Doch die Politik entschied sich, an der Neutralität festzuhalten.
Inzwischen sei jedoch unter anderem die Kreisumlage, die die Gemeinde basierend auf ihrer Steuerkraft zahlen muss, „extrem gestiegen“, erklärt Bendfeldt die derzeitige Situation. Der Kreis zieht bei der Berechnung der Umlage einen Hebesatz von inzwischen 425 Prozent heran. Damit muss Scharbeutz mit insgesamt 3,6 Millionen Euro etwa 1,2 Millionen Euro mehr an den Kreis zahlen, als es mit der Steuer für Grundstücksbesitzer und dem bisherigen Hebesatz von 280 Prozent einnimmt.
Um diese Mehrkosten wieder auszugleichen, entschied man sich im Bereich der Grundsteuer B nun doch zum Handeln. „Wir waren gezwungen, den Hebesatz zu erhöhen“, sagt Bendfeldt. Mit den im Haushalt veranschlagten Mehreinnahmen von etwa 600.000 Euro „können wir unser Defizit schmälern“, sagt sie. In der Gemeindevertretung soll dann neben der endgültigen Grundsteuer-Entscheidung auch der Haushalt abgenickt werden.