Denn ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es in Schleswig-Holstein einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Ab August gilt der Anspruch zunächst für Erstklässler. Bis 2030 haben dann alle Grundschulkinder, also von Klasse ein bis Klasse vier, ein Recht auf Betreuung – fünf Tage die Woche, acht Stunden täglich. Um ihre Schulen auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten, müssen die Gemeinden in Ostholstein viel Geld in die Hand nehmen. Ratekau und Stockelsdorf sind zwei Beispiele.
81 Prozent der insgesamt 555 Grundschulkinder in der Gemeinde Ratekau nutzen die Ganztagsbetreuung an den Schulen in Pansdorf, Sereetz und Ratekau, berichtet Verwaltungschef Thomas Keller. „Jeder, der einen Platz benötigt, bekommt auch einen“, betont er. So ist der aktuelle Stand. Und damit das auch so bleibt, muss in den Grundschulen zusätzlicher Platz geschaffen werden. In der Gemeinde kosten unter anderem ein Anbau in Pansdorf, eine Erweiterung der Mensa in Ratekau sowie eine neue Mensa und eine Schulhof-Erneuerung in Sereetz insgesamt etwa 4 Millionen Euro. Drei Anträge auf insgesamt 2,7 Millionen Euro Förderung wurden bereits gestellt. Bis zum 31. Dezember können Gemeinden und Städte noch Förderung beim Land beantragen.
In der Gemeinde Stockelsdorf besteht ebenfalls großer Handlungsbedarf. „Wir haben eine Nachmittagsbetreuungsquote von 85 Prozent und dafür viel zu wenig ‚dritte Orte‘ in den Schulen“, erklärt Bürgermeisterin Julia Samtleben. Die Klassenräume müssten nachmittags nicht leer stehen, aber man brauche kleinere Einheiten, Rückzugsräume für die Betreuung. Für die Grundschulen allein kostet das etwa 30 Millionen Euro, betont Samtleben, die ebenfalls auf Förderung setzt und auf einen entsprechenden Bescheid wartet.
Keller hat sich als stellvertretender Landesvorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetags beim Treffen mit Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) dafür starkgemacht, dass die Gemeinden finanzielle Planungssicherheit haben und auch ihre bereits genehmigten Angebote nach den alten Richtlinien „Ganztag und Betreuung“ fortführen können. „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“, argumentiert Keller. Mit Erfolg. „Wir haben ein sehr gutes Ergebnis für Schleswig-Holstein erzielen können. Wir haben einen Meilenstein erreicht“, betont Keller.
Das Land übernimmt 85 Prozent der Investitionskosten für Um- oder Neubau. Dafür wurden zunächst 196 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln bereitgestellt. Auch die Betriebskosten sollten davon zu 75 Prozent gefördert werden. Allein das bringe „eine nachhaltige und starke Entlastung bei den Kommunen“, sagt Keller. Für seine Gemeinde mache das jährlich einen sechsstelligen Betrag aus.
Allerdings wurde schnell klar, dass die zunächst geplanten Mittel von Bund und Land bei weitem nicht ausreichen würden. „Es wurden mehr als 400 Anträge gestellt“, berichtet Keller mit Blick auf die finanzschwachen Gemeinden, die auf die Förderung angewiesen sind. Fast 200 Projekte standen auf der Kippe.
Deshalb stellte das Land noch einmal weitere 240 Millionen Euro zur Verfügung. Für Keller ein „wirklicher Durchbruch“: „Alle Anträge, die gestellt werden, werden auch bewilligt. Das ist ein Riesenerfolg“, betont er. Sobald die Förderung für seine Gemeinde genehmigt sei, starte er mit den weiteren Bauplanungen.