Die Vorschriften zum Verhalten am Badestrand hat jede Kommune in einer „Satzung über die Ordnung im Strandgebiet“ festgelegt. Diese sind zum Beispiel auf den Websites der Gemeinden zu finden. An den meisten Stränden ist das auch ausgeschildert – dann in der Regel mit durchgestrichenen Symbolen und ein wenig Text. Aber was genau dürfen Besucher am Ostseestrand und was nicht?
An fast allen Badestränden in Ostholstein dürfen in der Hauptsaison, vom 1. April bis zum 31. Oktober, keine Hunde oder Pferdemitgebracht werden. Ausnahmen seien Diensthunde von Behörden, Such- und Rettungshunde, Blindenführhunde sowie Behindertenbegleithunde, teilt Kreissprecherin Annika Sommerfeld mit. Allerdings gibt es speziell dafür Hundestrände, etwa in Timmendorfer Strand oder Scharbeutz, wo die Vierbeiner mitkommen dürfen. Das Reiten am Strand ist auch außerhalb der Saison nur in bestimmten Zonen erlaubt.Außerdem an fast allen Stränden nicht gestattet:mit Fahrzeugen zu fahren oder sie dort abzustellen. Das gelte insbesondere für Dünen und Strandwälle. „Ein Betreten, Befahren oder jedwede sonstige Nutzung der Dünen ist im Rahmen des gesetzlichen Biotopschutzes verboten“, sagt Sommerfeld.Offenes Feuer ist ebenfalls nahezu überall verboten. Lagerfeuer am Strand sind auch in den Abendstunden tabu, es sei denn, es gibt dafür ausgewiesene Feuerstellen oder eine Sondergenehmigung. Das Verbot schließt in fast allen Kommunen das Grillen mit ein. So steht es in den Satzungen.Eine weitere zentrale Regel in allen Strandorten: Müll gehört nicht in den Sand. In jeder Satzung ist festgelegt, dass eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer seine Abfälle liegen lässt. Häufig sind für die Entsorgung extra Sammelbehälter aufgestellt.Das Aufstellen von Zelten sowie Camping allgemein sind in keinem der Strandorte erlaubt. „Wildcampen“ ist sowieso grundsätzlich verboten und wird mit Bußgeldern bestraft. Das steht sowohl in den Satzungen, als auch im Landesnaturschutzgesetz. Hier wird allerdings überall nur von Zelten und Camping geschrieben. Unter freiem Himmel zu schlafen, verbietet keine Satzung explizit.Und Achtung: Auch mitgebrachte Pavillons oder Strandkörbe sind nicht gestattet. Sie gelten als bauliche Anlagen und dürfen laut Satzung nur mit Genehmigung aufgebaut werden.Sonnenschirme sind hingegen in der Regel erlaubt – solange sie keine Wege blockieren oder übermäßig groß ausfallen.Eine große Sandburg zu bauen, scheint harmlos – kann aber Ärger geben. In Großenbrode, Neustadt und auf Fehmarn beispielsweise ist genau festgelegt, wie groß eine Sandburg maximal sein darf: drei Meter Gesamtdurchmesser (in Neustadt vier Meter). Burggräben dürfen hier maximal 50 Zentimeter tief gegraben werden. In Haffkrug und Scharbeutz ist das Graben von Löchern mit mehr als 30 Zentimeter Tiefe verboten. Strandburgen sind erlaubt, solange sie nur aus Sand und am Strand liegenden Steinen und Muscheln bestehen.Beim Thema Musik kommt es vor allem auf die Lautstärke an. Grundsätzlich gilt an allen Ostholsteiner Stränden: Musik ist erlaubt, aber nur in Zimmerlautstärke. „Ab einer bestimmten Lautstärke werden wild lebende Tiere, insbesondere Vögel, beunruhigt“, erklärt Annika Sommerfeld.Es geht aber nicht nur um die Störung der Vögel, sondern vor allem um die der anderen Strandbesucher. In allen Satzungen steht deshalb, dass die Verwendung von „Tonübertragungsgeräten“ verboten ist. Welche das genau einschließt, ist von Ort zu Ort unterschiedlich, bezieht sich in der Regel aber vor allem auf Radio- und Fernsehgeräte. Bluetooth-Boxen sind zwar nicht extra aufgeführt, dürften aber auch in diesen Bereich fallen.
Beim Bußgeld sind sich alle Kommunen einig: „Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden; sie beträgt nach §17 Abs. 1 OwiG mindestens fünf Euro, höchstens 1000 Euro.“ So steht es in den Satzungen. Verstöße gegen die naturschutzrechtlichen Verbote könnten sogar mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Eurogeahndet werden, teilt Sommerfeld mit.Ausnahmen könne es aber durchaus geben. In Neustadt zum Beispiel entscheide der Bürgermeister über Einzelfälle. „In der Praxis können auch Kleinigkeiten vom Tourismus-Service oder vom Ordnungsamt entschieden werden“, erklärt Stephan Reil vom Tourismus-Service in Neustadt. Genehmigungen oder Befreiungen von den Verboten können Strandbesucher in den Kommunen direkt anfragen.