Damit müssen nach den Grundschulen ab dem 1. August auch die weiterführenden Schulen sowie die Förderzentren die Nutzung von Handys, Smartwatches, Tablets und Laptops bis spätestens zum Sommer 2026 reglementieren.
„Wie die konkreten Regelungen vor Ort aussehen, entscheiden die Schulen selbst“, betonte Dorit Stenke. Die Geräte können weiterhin zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden. Es komme aber auf den richtigen Umgang an – und darum, das Handy so oft es geht auszuschalten.
Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auf ein digitales Geräts angewiesen sind, dürfen durch die Regeln allerdings nicht beeinträchtigt werden.