Achtung,
Verbrennungsgefahr
Trügerische Sicherheit in den eigenen vier Wänden.

Wenn es um die Sicherheit ihrer Kinder geht, denken Eltern in erster Linie an Stürze oder Unfälle im Straßenverkehr. Tatsächlich aber lauern viele Unfallgefahren für Kinder gerade dort, wo Eltern es nicht vermuten: in den eigenen vier Wänden. So wurden in Schleswig-Holstein im Jahr 2023 insgesamt 159 Kleinkinder im Alter bis zu zehn Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ins Krankenhaus eingewiesen. Dies teilt die AOK NordWest anlässlich des Kindersicherheitstages am 10. Juni auf Basis aktueller Zahlen des Statistischen Bundesamtes mit. Besonders betroffen sind dabei die Ein- bis Fünfjährigen.

In der eigenen Wohnung sollten Eltern vorausschauend handeln und die Gefahren aus Kinderperspektive betrachten: Wenn das Licht im heißen Backofen leuchtet, das Fleisch in der Pfanne auf dem Herd brutzelt oder die heiße Suppe im Teller duftet, ist die kindliche Neugier geweckt. Genauso verlockend sind brennende Kerzen, der Kamin, ein Bügeleisen oder heißes Wasser aus Wasserhähnen und Teekannen. Dann sind Verbrühungen und Verbrennungen häufig vorprogrammiert. Betroffen von Verbrennungen oder Verätzungen sind vor allem Jungen: Auf sie entfielen im Jahr 2023 fast 63 Prozent der Behandlungsfälle im Krankenhaus.

Wenn Kinder sich verbrennen oder verbrühen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und das Kind zu beruhigen. Zuerst sollte in Brand geratene Kleidung mit Wasser gelöscht oder die Flammen mit einer Decke erstickt werden. Bei Verbrühungen muss die mit heißer Flüssigkeit durchtränkte Kleidung rasch, aber vorsichtig ausgezogen werden. Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, werden am besten mit handwarmem Wasser (mindestens 15 Grad Celsius) für zehn bis 15 Minuten gekühlt. Bei großflächigen Verbrennungen gilt insbesondere für Neugeborene und Säuglinge, dass nicht gekühlt werden sollte, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führen kann. Besser ist es, betroffene Körperteile mit einem keimfreien Verbandtuch abzudecken.

„Bei größeren Verbrennungen sollten Eltern schnell den Notruf 112 wählen“, so AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch. Brandsalben, Brandbinden oder Öl dürfen nicht auf die Wunde aufgetragen werden, weil sie die Hitze im Gewebe halten und so verhindern, dass die Haut mit Luft versorgt wird. Auch sogenannte Hausmittel wie Mehl, Puder oder Öl sind tabu.

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