Folgende Dinge dürfen in die Biotonne: organische Küchenabfälle wie Eierschalen (auch gefärbt), abgelaufene Lebensmittel ohne Verpackung, Milchprodukte, Brot, Getreideprodukte, Kaffeesatz und Teebeutel. Auch Speisereste wie gekochte und ungekochte Reste von Fisch, Fleisch, Wurst, Knochen und Gräten sind erlaubt. Aus dem Garten dürfen Grün- und Strauchschnitt, Laub, Gartenpflanzen ohne Blumentöpfe sowie Blumenerde in geringen Mengen in die Biotonne. Sonstige Abfälle wie Haare, Federn oder Kleintierstreu aus Holzspänen, Stroh und Heu (kein Katzenstreu) sind ebenfalls zulässig. Biologisch abbaubare Kunststoffe indes sind verboten.
Der ZVO betont, dass falsch befüllte Tonnen nicht geleert werden. Stattdessen wird der Inhalt kostenpflichtig als Restmüll entsorgt.