ZVO: Neue Grenzwerte für die Biotonne
Ziel ist es, hochwertigen Kompost zu erzeugen

ostholstein. Im Kreis Ostholstein gibt es etwa 34.000 Biotonnen. Kundinnen und Kunden müssen seit Anfang Mai neue Grenzwerte für die korrekte Befüllung der Tonnen beachten. ZVO-Sprecherin Katharina Mangelsen erläutert: „Die neue Änderung der Bioabfallverordnung schreibt vor, dass der Anteil an Störstoffen im Bioabfall maximal drei Prozent betragen darf, wobei Kunststoffabfälle nicht mehr als ein Prozent ausmachen dürfen.“ Ziel sei es, die Qualität des Abfalls zu verbessern und hochwertigen Kompost zu erzeugen.

Folgende Dinge dürfen in die Biotonne: organische Küchenabfälle wie Eierschalen (auch gefärbt), abgelaufene Lebensmittel ohne Verpackung, Milchprodukte, Brot, Getreideprodukte, Kaffeesatz und Teebeutel. Auch Speisereste wie gekochte und ungekochte Reste von Fisch, Fleisch, Wurst, Knochen und Gräten sind erlaubt. Aus dem Garten dürfen Grün- und Strauchschnitt, Laub, Gartenpflanzen ohne Blumentöpfe sowie Blumenerde in geringen Mengen in die Biotonne. Sonstige Abfälle wie Haare, Federn oder Kleintierstreu aus Holzspänen, Stroh und Heu (kein Katzenstreu) sind ebenfalls zulässig. Biologisch abbaubare Kunststoffe indes sind verboten.

Der ZVO betont, dass falsch befüllte Tonnen nicht geleert werden. Stattdessen wird der Inhalt kostenpflichtig als Restmüll entsorgt.

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