So zum Beispiel das hydrologische Gutachten für die Trinkwassergewinnung: Der Bahndamm über die Schwartau muss in einer Schutzzone mit besonderen Auflagen ertüchtigt werden. Schmidt sagt: „Es ist zu befürchten, dass nicht vollumfänglich und erschöpfend geprüft wurde. Deshalb müssen wir genau hinsehen.“
Anderes Beispiel: die neue Verkehrsprognose 2040, die absehbar deutlich mehr Güterverkehr auf der Schienentrasse zum Belttunnel voraussagt, als bisher angenommen. „Dadurch werden noch mehr Güterzugfahrten in der Nacht stattfinden und die Menschen, die an der Trasse wohnen, noch stärker belastet“, sagt Schmidt.
Doch die Bahn plant aktuell noch mit veralteten Zahlen, weil das Bundesverkehrsministerium für die Strecke bisher keine konkreten Zugzahlen bekanntgegeben hat. Berücksichtigt werden müsse die Prognose dennoch, ist Schmidt überzeugt. Denn das sei die klare Einschätzung des Rechtsbeistandes der Stadt. „Im Zweifel muss die Bahn eigene Untersuchungen anstellen.“
Sei die Prognose nicht Teil der Trassen-Abwägung, wäre dies bemerkenswert, wie wenig vorausschauend gearbeitet werde, erzählt Schmidt. Für Dyck ebenfalls unverständlich: „Es sprechen alle davon, dass mehr Zugverkehr stattfinden soll, aber auf die neuesten Prognosen wird erst mal gar nicht eingegangen.“
Schmidt und Dyck, der Bürgermeisterin Kathrin Engeln (Grüne) vertritt, haben sich zu einem kurzen Austausch getroffen. Über die Mitteilung der Bahn ist im Rathaus am Ende niemand überrascht. „Es ist die Entscheidung, die wir erwartet haben, und ändert erst mal nichts“, sagt Schmidt.
Gerne wüssten beide schon, was in den Unterlagen der Abwägung steht, weil die Entscheidung von so großer Tragweite für die Stadt sei. „Wir gehen aber davon aus, dass wir erst mit der Auslegung der Planungen für den Abschnitt Ratekau-Scharbeutz Einblick bekommen“, sagt Dyck.
Der Grund: Von der Entscheidung der Bahn, die Trasse durch Bad Schwartau zu planen, ist auch die Gemeinde Ratekau betroffen. Bürgermeister Thomas Keller (parteilos) ist zufrieden mit der Entscheidung. „Die Planungsunterlagen entsprechen grundsätzlich für uns dem Ergebnis des Planungsprozesses der letzten Jahre.“ Endgültig entschieden ist aber noch nichts. Mit Offenlegung der Pläne im angrenzenden Planungsabschnitt wird die Stadt Einwendungen gegen die Bahnpläne erheben, um ihr potenzielles Klagerecht nicht zu verwirken.
Das Eisenbahn-Bundesamt prüft alle Einwendungen und hat das letzte Wort mit der Erteilung des Baurechts (Planfeststellungsbeschluss). Dann könnten Bad Schwartau und auch privat Betroffene klagen. Es wäre ein Prozess gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Bundesverwaltungsgericht, weil der Auftraggeber der Bahn das Bundesverkehrsministerium ist. „Wie wir uns am Ende verhalten, ist die Entscheidung der Stadtverordneten“, betont Dyck.