Verschickt werden die Forderungen per Post, SMS oder WhatsApp. Diese wirken zunächst seriös: Angegeben sind Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des angeblichen Anrufs bei der Telefonsex-Hotline. In einem aktuellen Fall soll ein Flensburger 140 Euro für „Preis pro Einheit plus Verzugskosten“ an die Firma Payvox bezahlen. Der Betroffene hat die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) eingeschaltet.
„In den Schreiben wird entweder diskret auf einen in Anspruch genommen ‚Service für Erwachsene‘ hingewiesen oder es ist die konkrete Rede von einer ‚Telefonsexdienstleistung‘ oder einem ‚Service für besondere sexuelle Ansprüche‘“, sagt VZSH-Sprecher Stephan Göhrmann. Beim genauem Hinsehen fänden sich häufig formale Fehler, die auf einen Betrugsversuch hindeuteten: So sei die Absenderadresse nicht vollständig – oder in der Anrede fehle der Name des Empfängers.
Gefordert werden 90 Euro in bar per Einschreiben an eine Postfach-Adresse in Tschechien oder als Sepa-Überweisung auf ein tschechisches Konto. Oft werden weitere Mahngebühren, Verzugskosten oder zusätzliche Geldbeträge gefordert, sodass ein Betrag von bis zu 500 Euro in Rechnung gestellt wird.
„Wichtig: Wer keine Telefongespräche geführt hat, muss auch nicht zahlen. Gleiches gilt, wenn die Nummer zwar gewählt wurde, aber gleich wieder aufgelegt oder nur die Mailbox erreicht wurde“, erklärt Göhrmann. Verbraucher sollten daher auf keinen Fall für Leistungen bezahlen, die sie nicht beansprucht haben.
Wer tatsächlich einen Erotikanbieter angerufen hat, muss nur die Verbindungskosten bezahlen. Weitere Kosten fallen nur dann an, wenn vorher ein Vertrag abgeschlossen und der Preis festgelegt wurde.
Doch woher haben die falschen Firmen überhaupt die Kontaktdaten? „Die Namen bekommen sie mit Lockanrufen oderfalschen E-Mails, die Adressen beispielsweise über gefälschte Paketzustellungen“, sagt Göhrmann. Knapp 100 Fälle sind der VZSH im vergangenen Jahr gemeldet worden. Doch es gebe eine hohe Dunkelziffer. „Viele zahlen aus Scham, obwohl sie gar keinen Dienst in Anspruch genommen haben“, sagt Göhrmann.Mit einem Musterbrief können Betroffene übrigens unberechtigte Forderungen abwehren. Bei einem schriftlichen Widerspruch sollten diese darauf achten, dass keine zusätzlichen persönlichen Daten preisgeben werden.