Dass die automatische Ortung bei 110-Anrufern in Schleswig-Holstein nicht funktioniert, wurde nach einer Kleinen Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Niclas Dürbrook im März 2024 deutlich. Das Problem: Die Notrufdaten wurden zentral in Baden-Württemberg gesammelt – und die Landesregierung hatte die Weitergabe der Daten verhindert.
Doch damit ist nun Schluss: „Jetzt kann vermeldet werden, dass inzwischen alle polizeilichen Regionalleitstellen des Landes Schleswig-Holstein die Notrufe auf der Polizei-Notrufnummer 110 automatisch orten können“, heißt es vom Innenministerium in Kiel.
Schleswig-Holstein war nach Baden-Württemberg als Grundbetreiber das erste Bundesland, in dem das Verfahren „Advanced Mobile Location“ (AML) im Pilotbetrieb mit einer Webapplikation über die Büroarbeitsplatzplattform genutzt werden konnte.
„Es ist ein wichtiger Schritt, dass es nun auch für die Polizei möglich ist, Einsatzorte viel schneller bestimmen zu können. In Notfällen zählt jede Sekunde. Wenn man sich als Bürgerin oder als Bürger am Einsatzort nicht gut auskennt, kann es schon mal schwierig werden, den Ort genau zu beschreiben“, sagt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Auch bei der Gewerkschaft der Polizei wird die Nachricht positiv aufgenommen. „Es ist wichtig, dass in kurzer Zeit durch die Teilnahme am ‚AML-Verfahren‘ eine Lösung gefunden werden konnte, die unseren Kolleginnen und Kollegen die tägliche Arbeit erleichtert. Das haben unser Innenministerium und unser Landespolizeiamt gemeinsam einmal mehr sehr gut hinbekommen“, sagt GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger.
Niclas Dürbrook, polizeipolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Initiator beim AML-Verfahren: „Ich freue mich sehr, dass es nun eine Lösung für die Ortung gibt. Der parlamentarische Druck hat sich an dieser Stelle gelohnt. Die bisherige Lücke war nicht nur schwer nachvollziehbar, sondern auch ein echtes Problem in der Praxis.“