„Bei einer Bundestagswahl ohne verkürzte Fristen liegen zu diesem Zeitpunkt bereits die Stimmzettel vor, sodass ein Versand der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten zeitgleich erfolgt“, sagt Berger. Aber das sei bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl nicht der Fall. Da die Stimmzettel aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Kandidatenaufstellung und zur Abarbeitung möglicher Einsprüche erst Anfang Februar vorlägen, „können die Briefwahlunterlagen auch erst ab diesem Zeitpunkt an die Wahlberechtigten versandt werden“. Das bedeute auch, dass die Briefwahl an Ort und Stelle ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt möglich sein wird, „auch wenn die Wahlbenachrichtigung schon im Januar zugestellt wurde“, sagt Berger. Insgesamt reduziere sich der Zeitraum für die Briefwahl bei einer vorgezogenen Neuwahl somit auf zwei bis drei Wochen, sagt der Landeswahlleiter. Wer per Brief wählen möchte, sollte daher diesmal möglichst nicht zu lange warten, die Unterlagen auch zu beantragen. In jedem Fall muss der Wahlbrief dann so rechtzeitig zurückgesendet werden, dass er bis 18 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eintrifft.
Die Quote der Briefwähler ist in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen. Ihr Anteil lag bei der Bundestagswahl 2021 bei 47,3 Prozent. Bei der Bundestagswahl 2017 hatten erst 28,6 Prozent der Wähler Briefwahl beantragt.