Der Umtausch ist verpflichtend und kostet Gebühren. Allerdings nicht überall gleich viel: in Lübeck 33,30 Euro, in Ostholstein 29,58 Euro, in den Kreisen Stormarn und Segeberg jeweils 25,30 Euro. Am günstigsten ist der Tausch mit 24,30 Euro im Herzogtum Lauenburg. Der Zwangsumtausch ist laut Bundesregierung „eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit“. Er ist nicht mit einer Überprüfung der Fahrerlaubnis oder einem Gesundheitscheck verbunden.
15 Millionen Papierführerscheine sowie rund 28 Millionen Plastikkartenführerscheine müssen in Deutschland umgetauscht werden. Papierführerscheine waren bis 31. Dezember 1998 ausgestellt worden, nicht EU-konforme Plastikkartenführerscheine zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013. Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.
Hintergrund der Umtauschaktion ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG: Danach sollen Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden.
In Deutschland regelt ein gesetzlicher Stufenplan, wer wann mit dem Umtausch dran ist. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Zuerst mussten die Jahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Juli 2022, anschließend die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023 und zuletzt die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 ihre Papierführerscheine umtauschen. Jetzt sind die letzten Jahrgänge ab 1971 dran. Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.
Alle alten Plastikkartenführerscheine müssen nach dem 19. Januar 2025 umgetauscht werden. Dann richtet die Reihenfolge sich nicht mehr nach dem Geburtsjahrgang, sondern nach dem Ausstellungsdatum des Dokuments: Als Erstes müssen die Kartenführerscheine von 1999 bis 2001 bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Der neue EU-Kartenführerschein gilt 15 Jahre lang. Nur die Gültigkeit des Dokuments ist befristet, nicht die Fahrberechtigung als solche. Das bedeutet: Es gibt auch dann keine Überprüfung und keinen Gesundheitscheck.
Wer Pkw und Motorräder weiter fährt, wenn die Umtauschfrist verstrichen ist oder das Ablaufdatum überschritten wurde, riskiert zehn Euro Verwarnungsgeld. Man begeht jedoch keine Straftat („Fahren ohne Fahrerlaubnis“). Anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen.
Auch im Ausland könnte es Probleme für jene geben, die nach Ablauf der Frist mit altem Führerschein unterwegs sind. Insbesondere das Anmieten eines Mietwagens kann schwierig werden.