Bei einer Lebensmittelallergie reagiert der Körper auf normalerweise ungefährliche Stoffe mit einer überschießenden Abwehrreaktion. Die Erdnussallergie ist eine sogenannte Typ-I-Allergie. Voraussetzung dafür ist ein Erstkontakt mit dem Allergen, der in der Regel symptomlos verläuft und auch als Sensibilisierung bezeichnet wird. Erst beim zweiten Kontakt kommt es dann zu Symptomen. Schon kleinste Mengen einer Erdnuss können ausreichen, um innerhalb von Sekunden oder Minuten lebensbedrohliche Symptome wie Atemnot, Blutdruckabfall bis hin zum Kreislaufschock (anaphylaktischer Schock) hervorzurufen. Die Erdnussallergie bleibt oft lebenslang bestehen. Etwa die Hälfte aller Kinder mit einer Lebensmittelallergie entwickelt im Laufe des Lebens ein allergisches Asthma oder einen allergischen Schnupfen.
Steht die Diagnose Erdnussallergie fest, sollten Betroffene erdnusshaltige Nahrungsmittel konsequent meiden. Hasel- und Walnüsse sowie andere Nusssorten können sie jedoch weiterhin essen. Beim Einkauf ist es daher wichtig, immer die Zutatenlisten zu lesen. Denn laut Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der EU müssen die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten immer angegeben werden. Diese Pflicht zur Allergenkennzeichnung gilt sowohl für verpackte Lebensmittel als auch für lose Ware, etwa an der Bedientheke oder im Restaurant. Dort müssen die Allergeninformationen leicht zugänglich sein, zum Beispiel durch einen Aushang im Laden, als Hinweis auf der Speisekarte oder auf Nachfrage.
Bei wem eine Erdnussallergie diagnostiziert wurde, sollte immer ein Notfallset mit geeigneten Medikamenten/Spritzen bei sich tragen für den Fall eines anaphylaktischen Schocks.