Wer morgens seine volle Mülltonne herausstellt und sie abends ebenso voll wieder entgegennimmt, bekommt das zu spüren. Immer wieder tauchen im Internet Fragen auf. „Sind die Tonnen bei euch geleert worden?“, oder „Was mache ich jetzt, die Tonne ist voll.“
Der ZVO bestätigt: „Es kommt vereinzelt vor, dass Mülltonnen nicht wie vorgesehen geleert werden können. Diese Vorfälle sind jedoch sehr selten und wir arbeiten kontinuierlich daran, diese so gering wie möglich zu halten“, sagt Sprecherin Katharina Mangelsen.
Meist sei der Grund ein personeller Engpass. Aber auch technische Störungen an den Fahrzeugen oder Verkehrsbehinderungen können zu Ausfällen führen. Sorgen machen, muss sich aber niemand: „Selbstverständlich holen wir die ausgefallenen Touren schnellstmöglich nach, um die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.“
Informationen dazu veröffentlicht der Zweckverband in seiner Abfall-App sowie in den sozialen Medien und auf der Website. Zuletzt ist das in Neustadt passiert. Die Papiertonnen mussten stehen gelassen werden, die Touren wurden nachgeholt. Die Kunden reagieren darauf mit Verständnis. „Sowas kann passieren“, schreibt eine Neustädterin unter die Information.
Auch auf den Recyclinghöfen kommt es immer mal wieder zu unvorhergesehenen Schließungen. Insgesamt 19 Mitarbeiter sind an den Standorten Neustadt, Bad Schwartau und Neuratjensdorf tätig. Wenn sie krank werden, steht schnell der Betrieb still. An einigen Tagen mussten die Recyclinghöfe deshalb in diesem Jahr komplett geschlossen bleiben. Doch es gibt auch positive Anlässe, die zu den Schließungen führten: Darunter Personalversammlungen oder verlängerte Feiertagswochenenden.
Bleibt die Tonne voll, ist übrigens nicht immer der Zweckverband daran Schuld. Denn auch die Kunden haben Pflichten. Sie dürfen beispielsweise nur zulässige Abfälle in der jeweiligen Tonne entsorgen. Und: Auch eine Mülltonne, die überquillt, muss nicht geleert werden. Denn durch die Überfüllung ist nicht gewährleistet, dass der gesamte Müll bei der Leerung im Wagen landet.
Müll neben der Tonne abstellen: Auch das ist nicht erlaubt. Das Ganze stellt einen Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz dar, denn jeder Bürger hat die Möglichkeit, mehrere oder größere Tonnen zu bestellen. Theoretisch kann sogar ein Bußgeld fällig werden, wenn der Müll neben der Tonne im öffentlichen Raum steht.
Ebenfalls untersagt ist das Verdichten von Müll, für das es sogar Pressen zu kaufen gibt. In die Tonne klettern und den Inhalt zusammendrücken ist also nicht erwünscht. Denn die Tonne wird in der Folge zu schwer.
Bezüglich des Abstellortes der Tonne hat der Bürger im Übrigen ebenfalls Pflichten. Gerichte mussten sich in der Vergangenheit immer wieder mit Fällen beschäftigen, in denen Hauseigentümer ihre Tonnen nicht einige Meter entfernt von ihrem Grundstück aufstellen wollten.
Sie bekamen allerdings kein Recht. Wenn beispielsweise Grundstücke oder Straßen nur schwer durch die Müllabfuhr befahren werden können, ist der Mehraufwand für den Eigentümer zumutbar.