In den Kosten noch gar nicht enthalten sind die Summen zur Sanierung der maroden Ortsdurchfahrten von L309, L230, L185 sowie K18. Per Gesetz wird der Stadt ab Januar 2025 die Baulast für diese in Summe rund 10,5 Kilometer vom Land übertragen. Sprich, die Kosten für Sanierung, Instandsetzung, Unterhaltung und auch Winterdienst muss künftig die Stadt Bad Schwartau tragen. Was da auf die Stadt genau zukommt, ist noch unklar. Unklar ist auch, welche finanziellen Zugeständnisse der Landesbetrieb bei der Baulast-Übergabe an die Stadt macht. Nassery: „Die Verhandlungen finden erst noch statt, aber die Möglichkeiten der Einflussnahme sind begrenzt. Wir sind ja zur Übernahme gesetzlich verpflichtet. Fest steht nur, die Straßen müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden – dieser Begriff ist aber sehr dehnbar.“ Die nun im Ausschuss für Umwelt und Verkehr vorgelegte Prioritätenliste wurde vom Grundsatz her von allen Parteien begrüßt. Kritik gab es aber dafür, dass die Maßnahmen, die mit 1 (sofort – binnen zwei Jahren), mit 2 (mittelfristig binnen vier Jahren) und mit 3 (langfristig binnen vier bis acht Jahren) klassifiziert sind, mit zu wenig Hintergrundinformationen unterfüttert wurden.
„Der Grundsatz, so eine Liste zu erstellen, ist ja richtig, aber solche Summen, die hier im Raum stehen, müssen wir zunächst in der Fraktion besprechen“, erklärte Frederick Genssen (CDU). „Wir sehen hier ebenfalls noch Nachbesserungsbedarf“, stellte Peter Golik (WBS) fest. Hansjörg Thelen (SPD): „Der Ansatz ist gut, aber die Liste kann man sicherlich verbessern.“ Ähnlich äußerte sich Jens-Uwe Hagenah (Grüne): „Die Liste umfasst einen sehr langen Zeitraum. Möglicherweise könnte eine Arbeitsgruppe bei der Priorisierung noch besser unterstützen.“
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Liste unter anderem der Vollausbau der Nikolausstraße mit der Priorität 1 auftaucht, warf Fragen auf. Schließlich plant die Bahn in dem Quartier im Zuge der Schienenhinterlandanbindung zur Festen Fehmarnbeltquerung, ab 2026 einen Bauplatz zu errichten.
Fragen warf zudem die Sanierung der Geibelstraße auf, die ja erst vor gut zehn Jahren komplett erneuert wurde. Bauamtsleiter Nassery: „Diese Liste ist nicht in Stein gemeißelt. Die Priorisierung kann jederzeit geändert werden. Es ist nur wichtig, dass entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, denn einige Vorhaben dürfen nicht geschoben werden.“
Das gilt beispielsweise für den Vollausbau der Straßen In de Röth und Kuhlkamp im Ortsteil Groß Parin. „Da ist die Oberflächenentwässerung nicht gewährleistet. Da muss also dringend etwas geschehen, bevor Schäden entstehen“, sagte Nassery, der mit seinem Team nun an der Prioritätenliste noch einmal bis zur nächsten Sitzung des Fachausschusses nachjustieren wird. Bis zur nächsten Zusammenkunft soll es dann auch im Vorfeld eine gemeinsame Bereisung zu den sanierungsbedürftigen Straßen geben.