Alle Schüler mit Hauptwohnsitz im Kreis Ostholstein, sofern sie vom 1. August bis 31. Dezember 2024 eine öffentliche oder private Schule (auch außerhalb des Kreises) besuchen. Auch Berufsschüler sind berechtigt, sofern es sich um ein Berufsschulverhältnis in Vollzeit handelt.
Wie ist der Ablauf?Das Deutschland-Ticket wird zunächst auf den üblichen Wegen selbstständig erworben. Im Anschluss kann über ein Online-Formular auf der Internetseite des Kreises Ostholstein ein Zuschuss zu den Kosten beantragt werden. Das Antragsformular und die Schulbescheinigung werden ab September auf der Internetseite des Kreises Ostholstein bereitgestellt. Auch Schulbescheinigungen, die direkt von der Schule ausgestellt werden, können hochgeladen werden.Wie lange kann der Antrag gestellt werden?Dieser Zuschuss kann ab Schuljahresbeginn am 2. September rückwirkend zum 1.August 2024 beantragt werden. Es ist auch möglich, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zu stellen (spätestens am 31. Dezember 2024).
Was passiert 2025?Ab dem 1. Januar 2025 wird es landesweit ein einheitliches Verfahren („OLAV“) für den Erwerb des Deutschland-Schultickets geben. Sofern das Deutschland-Schulticket über das Jahr 2024 hinaus bezogen werden soll, ist es zum 31. Dezember 2024 zu kündigen und muss über das System „OLAV“ rechtzeitig zum neu beantragt werden.
SchulwechselBei einem Schulwechsel wird der Zuschuss weitergezahlt. Eine Meldung über einen Schulwechsel an den Kreis ist nicht erforderlich.
WohnortwechselBei einem Wohnortwechsel innerhalb des Kreises Ostholstein wird der Zuschuss weitergezahlt. Eine Mitteilung an den Kreis ist nicht erforderlich. Bei einem Umzug in einen Ort außerhalb des Kreises Ostholstein ist ab dem Zeitpunkt des Umzugs ein Antrag bei dem Wohnort-Kreis zu stellen. Der Kreis Ostholstein ist umgehend zu informieren.
Wenn das Deutschlandticket innerhalb des Antragszeitraums gekündigt wirdDer anteilige Zuschuss wird für die Zeit ab dem auf die Kündigung folgenden Monat durch den Kreis zurückgefordert. Daher ist bei einer Kündigung des Abos der Kreis umgehend zu informieren.
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