Wenn Jugendliche überhaupt kiffen, dann nicht an der Schule – an diesem Verhalten hat das neue Cannabis-Gesetz nach Einschätzung der Pädagogen in Ostholstein nichts geändert. „Wir können lediglich Vermutungen anstellen“, sagt Hauke Jipp von der Inselschule Fehmarn, „da auch weiterhin dieser Konsum trotz neuer Gesetzeslage im privaten Raum stattfindet.“ Bislang ließe sich „in keiner Weise feststellen, dass sich der Konsum durch das neue Gesetz verändert hätte“, bestätigt Ilona Hartmann, Leiterin der Beruflichen Schule in Oldenburg. „Wir haben seit Beginn der neuen Gesetzeslage keinen Fall von Cannabiskonsum in der Schule festgestellt.“
Vom generellen Verbot von Suchtmitteln auf den Schulgeländen abgesehen, ist auch der Cannabis-Konsum in Sichtweite von Schulen nicht erlaubt. Abstand: mehr als 100 Meter vom Eingangsbereich, lautet die Regel (weitere Informationen bietet die sogenannte Bubatz-Karte). Wer das kontrollieren soll, scheint jedoch unklar. „Nicht bekannt“, lautet die häufigste Antwort der Schulleiter auf diese Frage.Damit sind die Rektoren nicht allein. Wer den 100-Meter-Abstand kontrolliert, bestimmten die Bundesländer, erklärt Dennis Wiese, Leiter des Bad Schwartauer Ordnungsamtes. Aber: „Derzeit liegen uns noch keine Verordnungen des zuständigen Ministeriums vor, infolgedessen sind die Zuständigkeiten der Überwachung ungeklärt.“ Eine rasche Entscheidung wünscht der Neustädter Bürgermeister Mirko Spieckermann: „Aus unserer Sicht ist hier zunächst das Land gefordert, schnellstmöglich Klarheit hinsichtlich der Zuständigkeiten zu schaffen.“ Die Kontrolle außerhalb des Schulgeländes könne nicht durch die Schule erfolgen, sagt dazu Christoph Salewski, Leiter der Beruflichen Schule in Eutin.
Mit dem neuen Cannabis-Gesetz stellen sich zudem weitere Fragen an den Schulen – etwa danach, wie der Umgang mit dieser angeblich „weichen Droge“ thematisiert wird. „Im Unterricht wird über die neue Gesetzeslage selbstredend gesprochen“, sagt André Bigott, Leiter des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums in Oldenburg. Er und viele seiner Kollegen verweisen auf die Präventionskonzepte. „Gebrauch und Missbrauch von Drogen aller Art, insbesondere aber Cannabis, sind feste Teile des Präventionsprogramms und waren das schon vorher – weil ja die Realität auch ohne Legalisierung schon von dem Thema geprägt war“, erklärt Karsten Kilian, Leiter des Küstengymnasiums Neustadt.
Suchtprävention sei „integraler Bestandteil unseres schulischen Lebens“, berichtet Sven Ulmer, Leiter der Eutiner Wilhelm-Wisser-Schule. „Mit der Gesetzesänderung ergibt sich somit für uns keine weitere Herausforderung.“ An der ESG Bad Schwartau führten Präventionsbeauftragte der Polizei Veranstaltungen durch, sagt Torsten Hardt. „Zudem wird das Thema im Biologieunterricht thematisiert.“
Offen scheint zudem, ob Cannabis mit dem neuen Gesetz den Reiz des Verbotenen verliert. „Cannabis ist seit Langem ein Teil jugendlicher Lebensrealität“, sagt dazu Karsten Kilian vom Küstengymnasium. Die Frage werde sein, „ob Cannabis als Experiment noch provokativ genug ist, wenn Erwachsene legal konsumieren oder unter Umständen entsprechende Pflanzen auf dem häuslichen Balkon wachsen“. Gerade damit würden sich die Schulen auch auseinandersetzen müssen.