Nahezu alle Veranstaltungen und Aktivitäten müssen bei der Stadt oder der Gemeinde angemeldet werden. Einige Kommunen bieten auf ihren Webseiten entsprechende Formulare zum Herunterladen an. Praktisch: So weiß gleich jeder, welche Angaben er machen und welche Unterlagen er einreichen muss.
Die Gemeinde Stockelsdorf arbeitet mit elektronischen Anträgen. Beim Internetauftritt gelangt man über das Bürgerportal zu Dienstleistungen. Online kann unter anderem das Aufstellen von Infoständen, von Tischen und Stühlen, von Fahrradständern oder auch eine Plakatierung beantragt werden. Auch dabei müssen Standort, Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen mitgeteilt werden. Bei einer Sondernutzung innerhalb von Ortschaften ist die Gemeinde zuständig, außerhalb von Ortschaften muss der Antrag an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr gerichtet werden.
Auf diesem Weg können Bürger in Stockelsdorf auch Ausnahmen für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke beantragen, beispielsweise im Fall eines runden Geburtstages oder einer Hochzeit. Eine Kopie des Personalausweises ist Pflicht, um das Alter nachzuweisen. Aufgeführt werden müssen zudem Anlass, Datum und der Ort, an dem das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Erst, wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, darf der Antragsteller die entsprechenden Feuerwerkskörper kaufen.