Vor allem Vertreter kleinerer Gemeinden wissen, dass sie von diesen Kontrollen überfordert wären. „Man muss klar sagen: Wir können es nicht“, sagt der Ahrensböker Bürgermeister Andreas Zimmermann (parteilos). „Uns fehlt das Personal dafür.“ Seine Kritik richtet sich an die Ampelkoalition: „Allein, dass diese Frage noch offen ist, bestätigt, dass dieses Gesetz handwerklich schlecht ist.“
„Uns fehlen die Möglichkeiten, das zu kontrollieren“, sagt auch Ratekaus Bürgermeister Thomas Keller (parteilos). Bisher sieht er die Kontrolle von Verbotszonen nicht als Aufgabe der Kommunen. Ähnlich äußert sich die Stadt Eutin, die mitteilt: „Unmittelbar aus dem Gesetz ergeben sich keine neuen Aufgaben für die Gemeinde. Eine Bestimmung der jeweils zuständigen Behörde muss durch das Land noch erfolgen.“ Doch das ist bisher nicht geschehen. Alles befinde sich noch in der Abstimmung, teilt eine Sprecherin des Innenministeriums mit. Es werde versucht, die Aufgaben schnellstmöglich umzusetzen, federführend sei das Gesundheitsministerium.
Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT), die Interessenvertretung der Kommunen, will beim Land darauf hinwirken, dass die Last der Kontrollen nicht in den Städten und Gemeinden abgeladen wird. Dabei gehe es nicht nur um die Verbotszonen, sondern auch um die Genehmigung der Anbaugemeinschaften, sagt der stellvertretende SHGT-Geschäftsführer Thorsten Karstens. „Es stellen sich viele inhaltliche Fragen“, stellt er fest und macht im Namen der Kommunen klar: „Wir haben gar nicht die Ressourcen dafür.“ Von der Menge der nötigen Kontrollen und dem Aufgabenfeld her sei es nicht sachgerecht, die Cannabis-Kontrollen den Gemeinden aufzubürden.Ahrensböks Bürgermeister Zimmermann sieht anstelle der Gemeinden möglicherweise den Kreis mit seinem Kreisgesundheitsamt und dem Kreisordnungsamt in der Pflicht. Das ist offenbar auch in Eutin so. „Wir befinden uns in enger Abstimmung mit der zuständigen Fachaufsicht, der Ordnungsbehörde des Kreises Ostholstein“, teilt die Stadtverwaltung mit.
Aber auch im Kreishaus herrscht noch Unklarheit. „Erst mit einer endgültigen Zuständigkeitsregelung per Verordnung kann abgesehen werden, welche konkreten Aufgaben mit den Kontrollen zusammenhängen“, teilt Kreissprecher Simon Bosk mit. Dann zeige sich auch, welche Ressourcen dazu notwendig seien und ob der Kreis Ostholstein bereits genügend Kapazitäten vorweisen könne oder ob bedarfsgerecht aufgestockt werden müsse.
Die neue Freiheit des Kiffens wird in Ostholstein bislang offenbar nicht intensiv genutzt. Von der Stadt Eutin heißt es: „Beschwerden oder Hinweise zu erhöhtem Cannabiskonsum haben uns bisher nicht erreicht.“