Neu bei der Freiwilligen Feuerwehr? Das sollten Mitglieder wissen Wehren in Ostholstein brauchen dringend Nachwuchs – Die wichtigsten Fakten zu Ausbildung, Kosten und Vereinbarkeit.
Ostholstein. Im Notfall sind sie in wenigen Minuten da. Mehr als 4000 Feuerwehrleute kümmern sich in Ostholstein um die Brandsicherheit. Doch fast überall ist die Arbeit kaum noch zu schaffen. Die Einsatzzahlen steigen,während es immer weniger Mitglieder gibt. Doch was müssen angehende Feuerwehrleute eigentlich wissen?Wer darf zur Feuerwehr? Aktiv zur Feuerwehr darf jeder, der über 16 Jahre alt ist und regelmäßig zum Einsatzdienst zur Verfügung steht. Außerdem müssen die Bewerber körperlich und geistig fit sein. Mit der Vollendung des 60. Lebensjahrs ist dann Schluss. Auf Wunsch kann die Frist aber bis zum 67. Lebensjahr verlängert werden. In die Jugendabteilung darf der Nachwuchs ab der Vollendung des zehnten Lebensjahrs, in einigen Wehren gibt es mittlerweile Kinderwehren ab sechs Jahre.Was sagt mein Arbeitgeber dazu? Rechtlich dürfen Feuerwehrleute keine Nachteile im Arbeitsverhältnis durch ihren Einsatzdienst haben. Während der Arbeitszeit dürfen sie ausrücken und an Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Das Entgelt gilt für diese Zeiten weiter. Nach einem Einsatz wird der gezahlte Lohn aber auf Antrag erstattet.Fehlende Mitglieder: Wann droht die Zwangsverpflichtung? Tatsächlich: Grundsätzlich kann jeder zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden. Und zwar immer dann, wenn der Brandschutz anderweitig nicht mehr erfüllt werden kann. In Frage kommen alle Einwohner des jeweiligen Ortes zwischen 18 und 50 Jahren, sofern sie nicht gesundheitlich eingeschränkt sind. Entscheiden muss darüber die jeweilige Gemeindevertretung.Wie lange dauert die Ausbildung? Wer aktives Mitglied einer Wehr werden möchte, muss in jedem Fall die Truppausbildung durchlaufen. Diese umfasst im ersten Teil mindestens 70 Stunden Ausbildung, in der es um die Grundlagen geht. Im zweiten Teil wird das Wissen dann vertieft. Das Ziel: Nach zwei Jahren soll beides geschafft sein. Wer sich dann zum Maschinisten oder Atemschutzgeräteträger weiterbilden möchte, kann Lehrgänge beim Kreis besuchen.Welche Kosten werden ersetzt? Grundsätzlich gilt: Die Tätigkeit in der Feuerwehr ist ehrenamtlich und damit unentgeltlich. „Dienst- und Schutzkleidung wird jedem Mitglied gestellt. Außerdem werden private Schäden erstattet, die im Rahmen der Tätigkeit entstehen“, sagt Kreiswehrführer Michael Hasselmann. Auch Auslagen für private Fahrten während der Ausbildung werden erstattet. Wer eine besondere Führungsaufgabe wahrnimmt, erhält außerdem eine Pauschale.„Um zusätzliche Anreize für das Ehrenamt in der Feuerwehr zu schaffen, leisten immer mehr Gemeinden einen Bonus in Form von Freikarten für Schwimmhallen oder Fitnessstudios oder zahlen eine Pauschale für einen Einsatz“, sagt Hasselmann. In Bad Schwartau wurde 2022 das Stiefelgeld eingeführt.Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Wer zahlt das Ticket? Wer im Feuerwehrfahrzeug mit Martinshorn sitzt, hat Sonderrechte – bei eingeschaltetem Blaulicht mit Martinshorn sogar Wegerechte. Doch was ist, wenn jemand mit dem privaten Fahrzeug zum Gerätehaus kommt? Auch dann darf er Sonderrechte geltend machen – allerdings nur in begrenztem Maße. Die Geschwindigkeit darf bei einem Einsatz mäßig überschritten werden. Voraussetzung: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden.Verletzt beim Einsatz: Wie geht es weiter?Feuerwehrleute sind während des Dienstes gesetzlich unfallversichert. Dafür sorgen die Unfallkassen von Bund und Land. Darunter fallen die Einsätze selbst, aber auch Übungen, Ausbildungsdienste, Lehrgänge, Termine zur Mitgliederwerbung, Dienstsport sowie Veranstaltungen.Werden Feuerwehrleute psychologisch betreut? Ein schlimmer Unfall, ein Unglück mit Folgen: Bei Einsätzen kann es immer wieder zu belastenden Situationen kommen. „In diesen Situationen wird den Feuerwehrleuten eine psychosoziale Notfallversorgung angeboten“, erzählt Michael Hasselmann. Diese steht unmittelbar nach dem Einsatz zur Verfügung und kann rund um die Uhr angefordert werden.Wie kann man die Feuerwehr unterstützen? Wer nicht aktiv in einer Feuerwehr ist, kann sie zumindest passiv unterstützen. Dabei können die Unterstützer jährlich einen frei wählbaren Betrag spenden. Rechte und Pflichten sind mit der Mitgliedschaft nicht verbunden. Die Anträge zur passiven Mitgliedschaft sind meist auf den Internetseiten der jeweiligen Wehr zu finden.Wer zahlt für den Feuerwehreinsatz?Grundsätzlich gilt: Rückt die Feuerwehr an, um zu Löschen oder Hilfe zu leisten, ist der Einsatz kostenfrei. Anders ist es jedoch, wenn ein Einsatz grob fahrlässig oder aber vorsätzlich herbeigeführt wird. Wer also seine Grillkohle einfach im Müll entsorgt und dadurch ein Feuer entfacht, muss mit einer Quittung dafür rechnen. Wenn jemand einen Fehleinsatz auslöst, weil er irrtümlich einen Notfall vermutet, ist das kostenfrei. Wer nach bestem Wissen und Gewissen handelt, muss keine Angst haben, für den falschen Alarm zu zahlen. mwe