Der eine bevorzugt das bequeme Förderband durch die Waschstraße, der andere legt lieber selbst Hand an. Auf welche Weise auch immer: Das Fahrzeug hat einen Frühjahrsputz verdient.Der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: VII ZR 251/17) hat entschieden, dass der Betreiber einer automatisierten Waschstraße darauf hinwirken muss, dass seinen Kunden keine Fehler unterlaufen. Deshalb muss er die Benutzer der Anlage in zumutbarer Weise über die zu beachtenden Verhaltensregeln informieren. Im konkreten Fall kam es zu einem Auffahrunfall, weil eine Partei aus ungeklärter Ursache in der Waschstraße bremste. Vor Gericht war zu klären, ob die Information zu den Verhaltensregeln pflichtgemäß erfolgte.Die Beschaffenheit und Arbeitsweise einer Waschstraße für Pkw kann durchaus auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn das Auto nicht nur sauber, sondern auch verkratzt, verbeult oder kaputt wieder herausfährt. In einem konkreten Fall fuhr ein Pkw-Besitzer in eine Autowaschstraße mit Schlepptrossenbetrieb – bei dem der Fahrer bei ausgestelltem Motor im Fahrzeug sitzen bleibt. Das Auto kollidierte in der Waschstraße mit dem Trocknungsgebläse. Das Landgericht hat eine Klage abgewiesen, da der Kläger nicht nachweisen konnte, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers herrührte. (LG Berlin, Az.: 51 S 27/11).U
nter Umständen muss der Betreiber einer Waschanlage nicht nur Reparaturkosten ersetzen, wenn der Pkw nach dem Waschen Schäden aufweist, sondern sogar Nutzungsausfall bezahlen. (OLG Frankfurt, Az: 24 U 111/05).Kann der Betreiber der Waschanlage seine Haftung für Schäden eigentlich mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen? Ein Haftungsausschluss, der vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Betreibers mit umfasst, ist nach dem Gesetz insgesamt unwirksam. Aber auch auf einen Haftungsausschluss für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit eingetreten sind, kann sich der Betreiber laut Bundesgerichtshof nicht berufen. Denn der Kunde darf laut ARAG Experten darauf vertrauen, dass sein Fahrzeug unbeschädigt aus der Waschanlage kommt. Er erhält Schadensersatz, sollte ein Schaden auftreten, der vom Betreiber – gleich in welcher Form – verschuldet ist (Az.: ZR 133/03).
ARAG