E-Scooter – was ist zu beachten bei der Nutzung der „Elektrokleinstfahrzeuge“? Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung gibt eine Übersicht.
Schützender Helm: Der Schutz für E-Scooter-Fahrer ist stets ein Helm. In einigen Ländern gibt es sogar schon eine Tragepflicht (Kroatien oder Portugal).
Fahrsicherheit: Vor der ersten Fahrt sollte man sich mit dem E-Scooter vertraut machen.
Bestimmungen: E-Scooter sind versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge (Betriebserlaubnis!). In Deutschland muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. E-Scooter dürfen nur von einer Person benutzt werden, es dürfen nicht mehrere Fahrzeuge nebeneinander fahren. Wer abbiegt, muss Handzeichen geben.
Limitiert: Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt.
Verkehrsregeln: E-Scooter müssen den Radweg benutzen oder Radwegfahrstreifen und Fahrradstraßen. Sind diese nicht vorhanden, müssen sie auf die Fahrbahn.
Richtiges Parken:Stets darauf achten, dass der geparkte E-Roller für andere kein Hindernis darstellt. Falls das nicht klappt: Seit 1. September 2023 ist in Paris der Verleih von E-Scootern verboten.
Handynutzung: Wie bei anderen Verkehrsmitteln heißt es auch bei E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone.
Fahrfähig bleiben: Alkohol oder Drogen und das Fahren eines E-Scooters sind eine gefährliche Kombination. Und: Es gelten die gleichen Werte der Promillegrenzen wie für Autofahrer.
Regelmäßige Wartung: Nur ein fachgerecht gewarteter E-Scooter ist sicher und zuverlässig unterwegs.
GTÜ.