Eine Hörschädigung ist die häufigste angeborene Sinnesbehinderung. Gesetzlich krankenversicherte Neugeborene haben gleich nach der Geburt Anspruch auf einen Hörtest. Bei diesem ‚Neugeborenen-Hörscreening’ schiebt der Arzt dem Baby eine kleine Sonde in den Gehörgang, die einen leisen Klickton von sich gibt. Dieser Ton wird bis in die Hörschnecke weitergeleitet. Deren feine Haarzellen reagieren mit messbaren Schwingungen, wenn das Gehör in Ordnung ist. Dieses besondere Screening ist in die gesetzliche Kinderuntersuchung U 1 und U2 eingebettet.
Auch bei den folgenden gesetzlichen U-Untersuchungsterminen wird im Laufe der Kindheit immer wieder das Hörvermögen getestet.
Ob ein Baby gut hört, lässt sich in einem ersten Schritt auch zu Hause überprüfen. Am besten geschieht das, während das Kind schläft. Hörgeschädigte Babys versuchen nämlich schon früh, Geräusche mit anderen Sinnen wahrzunehmen. Klatscht ein Elternteil zum Beispiel in die Hände, reagieren sie, weil sie es gesehen oder weil sie den Luftzug gespürt haben. In den ersten Lebenswochen hören Babys zunächst nur laute Geräusche. Die Eltern können also zum Beispiel mit einem Quietschtier Geräusche erzeugen und die Reaktion des Säuglings beobachten. Im oberflächlichen Schlaf reagiert ein Kind mit gesundem Gehör darauf mit einer veränderten Atmung. Es holt zum Beispiel tief Luft. Ab dem dritten Lebensmonat sollten Babys auch auf leise Geräusche reagieren, etwa auf das Rascheln von Seidenpapier. Erkennen können Eltern eine Hörstörung auch daran, dass ein Baby irgendwann verstummt. Hörgeschädigte Babys beginnen zwar ganz normal zu lallen, das Lallen geht aber nicht wie bei hörgesunden Kindern ungefähr ab dem sechsten Monat in ein Brabbeln über.
Hegen Eltern den Verdacht, dass ihr Kind schlecht hört, sollten sie dies der behandelnden Kinder- und Jugendärzt:in im besten Fall in den ersten vier Monaten mitteilen. Je früher ein Kind behandelt wird, desto besser stehen die Chancen für eine normale Sprachentwicklung.