„Erschieß mich“: Polizist stoppt bewaffneten Angreifer mit Pfefferspray
Der Streit mit seiner Ex-Freundin in Ahrensbök lief völlig aus dem Ruder – 38-Jähriger floh danach mit einem Messer.

Pfefferspray gehört zur Standardausrüstung der Polizei in Schleswig-Holstein. Beamte können damit Personen aus der Distanz schnell kampfunfähig machen.Foto: dpa
Ahrensbök/Eutin. Der Mann floh vor der Polizei. Als der 38-Jährige in Ahrensbök gestellt wurde, lief er mehrfach auf die Beamten zu. Weil bekannt war, dass der Flüchtige ein Messer bei sich trug, setzte ein Polizist Pfefferspray ein und brachte den Angreifer zu Boden. Jetzt steht der Ostholsteiner wegen bewaffneten Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Eutin.

Der Angeklagte kann zur Beweisaufnahme nicht viel beitragen. „Ich kann mich nicht mehr an den Abend erinnern“, sagt er. Ein möglicher Grund für die Gedächtnislücken: Jan R. (Name geändert) hatte damals für seine Verhältnisse relativ viel Alkohol getrunken. Der Test wies 0,97 Promille aus. In der Verhandlung kehrt das Gedächtnis zumindest bruchstückweise zurück.

Mitte September war Jan R. mit seiner Freundin in deren Ahrensböker Wohnung in Streit geraten. „Ich war besoffen und habe mich mit meiner Ex-Freundin in die Haare gekriegt“, sagt der Angeklagte. Die lautstarke Auseinandersetzung eskalierte. Nach einer gegenseitigen Schubserei und Rangelei demolierte Jan R. sein eigenes Auto. Scheiben gingen zu Bruch. Zudem zückte er ein Taschenmesser und verletzte sich selbst. Kurz vor Mitternacht alarmierten Nachbarn die Polizei.

Während der Anfahrt wurden die Beamten informiert, dass eine blutende Person mit einem Messer das Wohnungsumfeld verlassen habe. Bei der kurzen Suche entdeckte ein Polizist Jan R. auf dem Gehweg. „Alle Laternen waren aus.“ Nach einer kleinen Verfolgungsjagd sah der Beamte den Flüchtigen, der sich „mitten auf der stockdunklen Straße hockend“ verschnaufte und den Mittelfinger zeigte.

„Plötzlich springt er auf und läuft auf mich zu“, sagt der Polizist. Weil er weder Gesicht noch Hände sehen konnte und einen Messerangriff befürchten musste, habe er die Schusswaffe gezogen und Jan R. aufgefordert, stehen zu bleiben und die Hände zu zeigen. Zugleich bewegte sich der Beamte rückwärts, um wieder etwas Distanz aufzubauen. Doch der Angeklagte kam immer näher und rief: „Erschieß’ mich! Erschieß’ mich doch!“

Die Szene wiederholte sich. Doch mittlerweile war eine weitere Streife eingetroffen. Als Jan R. wiederum auf den Beamten zuging, nutzte der Polizist sein Reizgassprühgerät. Das Pfefferspray zeigte Wirkung. „Er konnte nichts mehr sehen“, sagt eine Polizistin.

Die Beamten brachten Jan R. zu Boden. Dabei gerieten allerdings dessen Hände unter seinen Körper. Der Aufforderung, die Arme auszustrecken, kam Jan R. zunächst nicht nach. Das sei keine absichtliche Widerstandshandlung gewesen, betont der Angeklagte. „Das funktioniert nicht, wenn man auf mir kniet.“ Zwei Beamte erklären hingegen, dass sie dem auf dem Boden liegenden Mann schon den notwendigen Freiraum gegeben hätten. „Er hatte die Chance, unseren Aufforderungen zu folgen“, sagt ein Zeuge.

Die Bewertung der Antwort auf diese spitzfindig wirkende Frage macht den Unterschied zwischen einem erlaubten passiven und dem verbotenen aktiven Widerstand aus.

Bei der Durchsuchung fanden die Polizisten ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von acht Zentimetern in der linken Hosentasche. „Das ist ein ganz normales Taschenmesser. Ich habe das grundsätzlich dabei, um Pakete zu öffnen“, sagt Jan R. Laut Waffengesetz handelt es sich dabei um einen verbotenen Gegenstand, da die Klinge über einen Daumenhebel verfügt und somit einhändig geöffnet werden kann.

Eine Beamtin, die an der Festnahme und der Vernehmung beteiligt war, erklärt, dass der Angeklagte aus ihrer Sicht „mit der ganzen Situation überfordert gewesen“ sei. „Er befand sich in einem Ausnahmezustand und hatte Redebedarf“, sagt die Zeugin. Während der Behandlung durch den Rettungsdienst und der Vernehmung habe sich Jan R. immer weiter beruhigt und schließlich sehr kooperativ gezeigt.

Dieses Verhalten gilt auch für die Gerichtsverhandlung, bei der der Angeklagte großes Verständnis für das robuste Verhalten der Polizei äußert. „Ich hätte genauso gehandelt“, sagt Jan R.

Angesichts der Beweisaufnahme sehen Staatsanwältin und Richterin die Tatvorwürfe des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall sowie Beleidigung als vollumfänglich bewiesen an. Dabei gehe es weniger um das Verhalten am Boden, das man durchaus unterschiedlich bewerten könne, betont die Richterin.

Sie sehe allerdings durch das bedrohliche Zulaufen mit der Aufforderung ‚Erschieß mich doch‘ den Tatbestand des Widerstands erfüllt. „Der Beamte sieht sich in dieser Situation einem Messerangriff gegenüber“, sagt sie. Zugleich gehe sie von einer stark verminderten Schuldfähigkeit aus.

Das Urteil: 120 Tagessätze à 20 Euro – insgesamt also 2400 Euro. Die Staatsanwältin hatte sechs Monate auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 300 Euro gefordert. und DIS
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