Der neue Spielplatz darf nochnicht genutzt werden
Erneuter Ärger im Quartier Max-Hamerich-Straße in Stockelsdorf – Bauamt prüft, ob die Gemeinde für die Maßnahme eine Baugenehmigung benötigt hätte.

Auf diesem Spielplatz-Areal in der Stockelsdorfer Max-Hamerich-Straße sollen neue Wohngebäude entstehen.
Stockelsdorf. Seit vier Jahren sorgt ein Neubauvorhaben der Gemeinde Stockelsdorf in der Max-Hamerich-Straße für anhaltenden Streit. Der Weg für neue Wohnungen schien zunächst frei zu sein, nachdem im vergangenen Spätherbst ein Normenkontrollantrag zurückgezogen wurde. Doch nun sorgt ausgerechnet ein neuer Spielplatz für weitere Diskussionen.

Hintergrund ist ein Bauprojekt auf dem Gelände des Spielplatzes. Dort sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit elf Wohneinheiten entstehen. Als Ausgleich wurde auf der gegenüberliegenden Straßenseite bereits ein Ersatzspielplatz mit kleiner Bolzplatzfläche errichtet. Doch dieses Areal kann zurzeit nicht genutzt werden. Der Grund: Für den Bau wurde keine Baugenehmigung beantragt. Nach einem Hinweis eines Anwohners prüft das Bauamt des Kreises Ostholstein, ob diese erforderlich gewesen wäre.

Verwaltung ging von

genehmigtem Bestand aus

„Wir sind davon ausgegangen, dass wir uns mit der baulichen Maßnahme im genehmigten Bestand befinden“, erklärt Bauamtsleiter Jan-Christian Ohm. Er verweist darauf, dass der Flächennutzungsplan an dieser Stelle bereits seit 2001 einen Spielplatz ausweise. Tatsächlich existiere dort bereits seit den 1980er-Jahren eine entsprechende Anlage.

„Seit etwa 40 Jahren gibt es dort also einen Spielplatz, der sich auf beiden Straßenseiten befand, sodass die Gemeinde davon ausging, sich im zulässigen Bestand zu bewegen“, erläutert Ohm. Deshalb habe die Verwaltung keine Notwendigkeit gesehen, ein neues Genehmigungsverfahren einzuleiten.

Ob diese Einschätzung zutrifft, ist nun Gegenstand der Prüfung durch den Kreis Ostholstein. Kreissprecherin Annika Sommerfeld erklärt: „Der Kreis befindet sich im Dialog mit der Gemeinde, ob ein verfahrensfreier Kinderspielplatz oder ein baugenehmigungspflichtiger anderer Spielplatz gebaut wird.“ Erst nach einer Klärung könne entschieden werden, „ob es einer Baugenehmigung bedarf oder ob diese gegebenenfalls nachträglich erteilt würde“. Unabhängig davon betont der Kreis, dass durch den Spielplatz keine nachbarschaftlichen Belange berührt werden.

Für die Gemeinde ist die Situation dennoch unerquicklich. Der neue Spielplatz ist fertiggestellt und wird derzeit sicherheitstechnisch überprüft und abgenommen. Sollte sich herausstellen, dass doch eine Baugenehmigung erforderlich wird, dürfte die Anlage vorerst nicht freigegeben werden.

„Die Leidtragenden sind erst einmal die Kinder, die den neuen Spielplatz, der mit einer sechsstelligen Summe errichtet wurde, nicht gleich nutzen können“, sagt Ohm. Sollte sich tatsächlich ein Defizit bei der Genehmigungslage ergeben, werde die Gemeinde dieses selbstverständlich „glatt ziehen“.

Spatenstich für

Wohnungen

noch in diesem Jahr

Nach Angaben der Verwaltung hat die Angelegenheit jedoch keine Auswirkungen auf das Wohnungsbauprojekt. „Der Planer ist beauftragt, und der erste Spatenstich ist noch in diesem Jahr geplant“, kündigt t Bauamtsleiter Jan-Christian Ohm an.

Die Entwicklung wird von den Anwohnern aufmerksam verfolgt. Viele von ihnen hatten sich seit 2022 gegen die Bebauung des bisherigen Spielplatzgeländes gewehrt. Sie kritisieren den Verlust von Grünflächen und befürchten eine zu dichte Bebauung in dem von Einfamilienhäusern geprägten Quartier.

Auch die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) sieht sich durch die jüngsten Entwicklungen in ihrer Kritik bestätigt. Fraktionschef Helmut Neu: „Die UWG war von Anbeginn gegen den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern in diesem von Einfamilienhäusern geprägten Wohngebiet. Das Terrain hatte sich über Jahrzehnte zu einer ‚Grünen Lunge‘ im Quartier entwickelt, mit Wald, Knicks, Spiel- und Bolzplatz. Die Mehrheit in der Gemeindevertretung hat aber anders entschieden. Das müssen wir hinnehmen“, sagt Neu.

Gleichzeitig richtet er einen Appell an die Verwaltung. „Gesetzliche Vorgaben gelten auch für kommunale Bauherren“, mahnt der UWG-Politiker. sep

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