Ostholsteiner stiehlt Medikamente und konsumiert sie
23-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Oldenburg verantworten – Der junge Mann entwendete zudem ein Fahrrad und leistete bei seiner Festnahme Widerstand – Polizist: „Er wirkte wie im Wahn“.

Oldenburg. Die Staatsanwältin und der Verteidiger blättern in den Unterlagen. Die Protokollführerin tippt auf der Tastatur. Die Richterin ruft die Strafsache auf. Zwei Zeugen, ein Betreuer und der Bewährungshelfer, betreten den Saal im Oldenburger Amtsgericht. Doch der Angeklagte lässt auf sich warten. Ein fragender Blick. Der Verteidiger telefoniert. „Sein Bus hatte Verspätung. Er ist jetzt vom Bahnhof zu Fuß unterwegs, passiert gerade den Schützenhof.“ Nach zehn Minuten kann die Verhandlung beginnen.

Der 23-jährige Ostholsteiner wirkt schüchtern, fast ein bisschen verträumt. Die äußere Erscheinung steht im krassen Widerspruch zum Tatvorwurf und zur Vergangenheit des Mannes. Laut Anklageschrift stahl Dennis A. (Name geändert) im November 2024 in Heiligenhafen ein Fahrrad. Nach einer Spritztour stieg er mit dem Drahtesel in einen Bus und weigerte sich auszusteigen.

Zwei Polizeibeamte kamen zur Hilfe. Auf dem Weg zum Streifenwagen, wo die Personalien festgestellt werden sollten, leistete er Widerstand. „Er wollte sich befreien und dem Zugriff entziehen“, sagte ein Beamter. Laut Protokoll schlug der Angeklagte mit rudernden Bewegungen um sich und rief Beleidigungen.

Ein Polizist hat Dennis A. dann laut Anklage „in den Schwitzkasten genommen und kontrolliert zu Boden gebracht“. „Er wirkte wie im Wahn“, sagt ein Beamter als Zeuge vor Gericht. Während der Fahrt habe sich Dennis A. beruhigt. Die Tour führte direkt ins Krankenhaus.

Der Angeklagte sei als Betäubungsmittelkonsument bekannt gewesen, und man habe aufgrund des Verhaltens eine „Misch-Intoxitation“ befürchtet, erklärt der Polizist. Die Blutprobe wies tatsächlich neben 1,73 Promille Alkohol auch Spuren von Cannabis auf. Zum gefährlichen Drogencocktail kamen noch Aufputsch-, Beruhigungs- und Schmerzmittel hinzu.

Der Angeklagte selbst hat nur sehr „bruchstückhafte Erinnerungen“. Er habe an jenem Abend etwa eine halbe Flasche Whisky getrunken und einige Pillen eingeworfen. „Und das Fahrrad stand da so rum.“ Warum er losgefahren sei und wohin er wollte? Achselzucken, Kopfschütteln.

Zwei Tage später war Dennis A. in der Notaufnahme einer Klinik in Oldenburg – als Patient – und bediente sich an den Medizinschränken. Die Staatsanwältin listet zahlreiche Ampullen hochwirksamer Psychopharmaka und Analgetika sowie Infusionslösungen auf. Zudem stahl er Spritzen. Der Suchtdruck war hoch. Noch vor Ort konsumierte er den Inhalt aus drei Ampullen.

Die Richterin fragt nach, ob das alles nicht sehr gefährlich gewesen sei. „Ich kannte die Inhaltsstoffe und wusste genau, was das ist“, sagt Dennis A. „Wenn man sich auskennt, ist es schwer, sich damit zu überdosieren.“ Doch mittlerweile sei „das mit den Drogen nur noch Vergangenheit. Ich habe jetzt meine Therapie gemacht und meinen Schulabschluss nachgeholt.“

Tatsächlich begann der junge Mann bereits im Januar 2025 eine Entgiftungskur und machte eine Langzeittherapie in einer Einrichtung in Sachsen. Die Behandlung endete Anfang Juli. Seit drei Wochen er wieder in Ostholstein. Das Problem: Er ist obdachlos und schläft bei Freunden, von denen einige konsumieren. Somit steigt laut Bewährungshelfer die Rückfallgefahr. „Wir suchen einen Platz in einer betreuten Wohngruppe“, sagt der Bewährungshelfer. Dennis A. ist einschlägig vorbestraft und hat mehrere Diebstähle unter laufender Bewährung begangen. Bei einer Verurteilung droht der zusätzliche Vollzug einer sechsmonatigen Jugendstrafe. Angesichts dieser Konsequenzen soll nun zunächst die Schuldfähigkeit des Angeklagten bewertet werden. „Die Zeit der Begutachtung ist auch eine Chance, sich zu beweisen“, sagt die Staatsanwältin. Das Verfahren ist ausgesetzt. dis
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